Zeitbilder 7, Schulbuch
Das Ende kolonialer Herrschaft • Der Prozess der Entkolonialisierung nach dem Zweiten Welt- krieg vollzog sich vor allem in Asien und Afrika und beendete die bisherige Weltmachtstellung der beiden Großmächte Großbritannien und Frankreich. • 1947 wurde „Britisch Indien“ unabhängig. Daraus gingen die zwei Staaten Indien und Pakistan hervor. • Verschiedene Wege führten in Südostasien zur Unabhängig- keit (Philippinen, Burma, Indonesien, Malaysia, Vietnam). • Vietnam wurde nach seiner Unabhängigkeit 1954 geteilt und kämpfte bis 1975 um seine Vereinigung. • 1960, „das Jahr Afrikas“: 17 afrikanische Staaten gewannen ihre Unabhängigkeit von europäischen Kolonialmächten. • Im Jahr 1994 wurde das System der Apartheid in Südafrika beendet. • Auch Vietnam öffnete sich wirtschaftlich; das Monopol der kommunistischen Partei besteht aber nach wie vor. • Mit den formalen politischen Unabhängigkeiten endeten jedoch nicht die Ungleichheiten in der Welt („Nord-Süd-Kon- flikt“). Besonders verschlechternd wirken sich die ungleichen Wirtschaftsbedingungen aus. Grundbegriffe Containmentpolitik (= Eindämmungs- politik) Containmentpolitik bezeichnet jene politische Haltung der USA nach 1945, die im Wesentlichen vom ein- flussreichen US-Diplomaten George F. Kennan entwickelt wurde und auf die Ein- dämmung der Sowjetunion und anderer kommunistischer Staaten abzielte. Sie sollte auch verhindern, dass kommunis- tische Parteien auch in anderen Staaten außerhalb des „Ostblocks“ an die Macht gelangten (z. B. in Griechenland oder in der Türkei). Wesentliche Maßnahmen der Containmentpolitik waren 1947 die Truman-Doktrin und das Europäische Wiederaufbauprogramm (Marshallplan) sowie 1949 die Gründung der NATO. G8 Die Gruppe der Acht, zunächst Sie- ben, wurde 1975 auf dem ersten Welt- wirtschaftsgipfel in Frankreich gegründet. Ihr gehörten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, die USA und seit 1998 Russland, aller- dings mit eingeschränkter Mitsprache, an. Die Europäische Union hat Beobach- terstatus. Die Aufgaben der G8 bestehen darin, auf globaler Ebene Wirtschafts- und Währungsfragen zu beraten, aber auch wirtschaftlich bedeutsame Einzel- probleme, wie z. B. Fragen der Energiepo- litik, der Verschuldung, der Migration, der nuklearen Sicherheit, der Arbeitslosigkeit oder des Umweltschutzes zu erörtern. 2011 beschloss die Gruppe der 8 eine „langfristige Partnerschaft“ mit Ländern, die sich auf dem Weg der Demokratisie- rung befinden. Damit wurde auf die Revo- lutionen in der arabischen Welt reagiert. Nach der Reaktorkatastrophe in Fuku- shima (März 2011) kam die G8 überein, ihre Kernkraftwerke regelmäßig einer in- tensiven Überprüfung zu unterziehen (= „Stresstest“). „Schlussakte von Helsinki“ Die „Schlussakte von Helsinki“ beendete die Konferenz für Sicherheit und Zusammen- arbeit in Europa (KSZE), die von 1973 bis 1975 tagte. An der Konferenz nahmen 33 europäische Staaten (alle damaligen Staaten außer Albanien) sowie Kana- da und die USA teil, die im Rahmen der NATO Truppen in Europa stationiert hat- ten. Die „Schlussakte“ enthält 10 Prin- zipien, die die Beziehungen der Teilneh- merstaaten kennzeichnen sollten, u. a. souveräne Gleichheit, Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt, Unverletzlichkeit der Grenzen, friedliche Regelungen von Streitfällen, Nichteinmi- schung in innere Angelegenheiten, Aner- kennung der Menschenrechte, Selbstbe- stimmungsrecht der Völker und verstärk- te Zusammenarbeit. Diese sollte sich vor allem auch in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Kultur zeigen und eine Verbesserung bei der Zusam- menführung von Familien ermöglichen, die durch die staatlichen Grenzen ge- trennt waren. Strafgerichtshof, Internationaler Der Internationale Strafgerichtshof wurde 1998 in Rom gegründet. Sein Sitz befin- det sich in Den Haag. Seine Aufgaben bestehen darin, Verbrechen wie Völker- mord, Verbrechen gegen die Menschlich- keit (z. B. „ethnische Säuberungen“ und Entrechtung von Minderheiten), Kriegs- verbrechen oder das Verbrechen des An- griffskrieges strafrechtlich zu verfolgen. Der Strafgerichtshof kann dann tätig werden, wenn der UN-Sicherheitsrat ihm einen Fall zuweist oder wenn ein Staat, der den Strafgerichtshof anerkennt, ihm einen Fall überträgt. Die Höchststrafe, die das Gericht verhängen kann, beträgt 30 Jahre, in besonders schweren Fällen le- benslänglich. Noch nicht beigetreten sind u. a. die VR China, Indien, Indonesien, Israel, Russland, die Türkei und die USA. Terms of Trade Die Terms of Trade ei- nes Landes stellen im Wesentlichen die Preise für Exportgüter jenen für Import- güter gegenüber (= Austauschverhältnis). Ihre besondere entwicklungspolitische Bedeutung erhielten die Terms of Trade durch Berechnungen namhafter Ökono- men, die zeigten, dass diese sich sehr zu Ungunsten der Entwicklungsländer gestalteten. Das bedeutete im Grunde einen Einkommenstransfer aus den (ar- men) Entwicklungsländern in die reichen Industrieländer. Die weitere Verschlech- terung der Terms of Trade aus der Sicht der Entwicklungsländer in den 1970er und 1980er-Jahren war ein wesentlicher Auslöser für die Schuldenkrise, unter der die Entwicklungsländer litten und leiden. 151 4 Internationale Politik von 1945 bis 1990/91 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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