Zeitbilder 8, Schulbuch
Vertreter der 12 EG-Staaten und der damals 7 EFTA- Staaten 1991 in Luxemburg über den EWR-Vertrag. Im Dezember 1992 sprach sich jedoch die Bevölkerung der Schweiz in einer Volksabstimmung gegen den EWR aus. Daher musste der Vertrag den geänderten Bedin- gungen angepasst werden. Er trat Anfang 1994 in Kraft. Der EWR dehnte die „Vier Freiheiten“ sowie die EU- Richtlinien hinsichtlich des Konsumentenschutzes, der Umwelt, des Wirtschaftsrechtes, der Bildung, der For- schung und der Sozialpolitik auf die EFTA-Länder aus. Diese mussten dafür etwa zwei Drittel des geltenden EG-Rechts in ihre nationalen Rechtsordnungen einpas- sen. Ausgeschlossen blieb u. a. der Agrarbereich. Mit dem Europäischen Wirtschaftsraum entstand der welt- weit kaufkräftigste, einheitliche Markt. Die EU – der politische Zusammenschluss Nach dem wirtschaftlichen Zusammenschluss mit der Schaffung des Binnenmarktes folgte die Weichenstel- lung für die politische Integration: Am 1. November 1993 trat der Vertrag von Maastricht über die Schaffung der Europäischen Union (EU) in Kraft. Fragen und Arbeitsaufträge 1. Nenne Gründe und Ziele für die wirtschaft- lichen und politischen Zusammenschlüsse nach 1945. Erkläre die Bedeutung des Euro- parates und der OECD. 2. Beschreibe die wichtigsten Schritte zur Kooperation europäischer Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg. Erstellt eine Tabelle, in der ihr Stichworte zu den folgenden Begriffen ein- tragt: EGKS, EWG, Euratom, EG, EFTA und EU. W Im Juni 1994 fand in Griechenland (Korfu) ein EU-Gipfel statt, auf dem Österreich zum Mitgliedstaat wurde. Kurz davor hatte sich eine kla- re Mehrheit der Österreicher/innen für den Beitritt zur Union ausgespro- chen. Der Vertrag trat am 1. Jänner 1995 in Kraft. Das Foto zeigt den ehemaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky (l.) und seinen Außenminister Alois Mock (r.) bei der Unterzeichnung des Bei- trittsvertrags am 24. Juni 1994 in Korfu. W Die Erweiterung der Europäischen Union. Benenne Thema und darstellende Mittel der Karte, beschreibe dann die Erweiterung der EU. Island Montenegro Albanien Mazedonien Türkei Serbien Gründungsländer: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande 1.Erweiterung (1973): Dänemark, Irland, Großbritannien 2.Erweiterung (1981): Griechenland 3.Erweiterung (1986): Portugal, Spanien 4.Erweiterung (1995): Finnland, Österreich, Schweden 5.Erweiterung (2004): Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien,Ungarn, Zypern 6.Erweiterung (2007): Bulgarien, Rumänien 7.Erweiterung (2013): Kroatien Kandidatenländer: Albanien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Montenegro, Serbien, Türkei (potentielle Kandidaten: Bosnien und Herzegowina, Kosovo) 65 2 Die Europäische Union Nur zu Prüfzweck n – Eigentum des Verlags öbv
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