Zeitbilder 8, Schulbuch
Das Europäische Parlament: Es wird von den EU-Bür- gerinnen und Bürgern alle 5 Jahre direkt gewählt. Es gilt dabei das Verhältniswahlrecht. Seine drei wichtigs- ten Aufgaben sind die Gesetzgebung, die Haushaltsbe- willigung und die Kontrolle anderer EU-Institutionen (insbesondere der Kommission). Seit 2014 besteht das Europäische Parlament aus 751 Abgeordneten, darunter die /der nicht stimmberechtigte Präsident / in; 19 davon sind österreichische Abgeordnete. Diese Abgeordneten sind nach politischen Fraktionen und nicht nach Staats- zugehörigkeit im Parlament gruppiert. Etwa ein Drittel davon sind Frauen. Der Rat der Europäischen Union: Im Rat der Europäi- schen Union, kurz „Rat“, treten die nationalen Minis- terinnen und Minister aller EU-Mitgliedstaaten zusam- men, um Rechtsvorschriften zu verabschieden und po- litische Strategien zu koordinieren. Weiters schließt er internationale Verträge zwischen der EU und anderen Staaten ab, genehmigt den Haushaltsplan der EU und entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspo- litik der EU. Die Europäische Kommission: Sie kann als „EU-Re- gierung“ bezeichnet werden und besteht aus 27 Kom- missarinnen und Kommissaren aus den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Sie wahrt die Interessen der EU insgesamt, erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, verwaltet den Haushaltsplan der EU, setzt EU-Recht durch (gemeinsam mit dem Europä- ischen Gerichtshof) und vertritt die EU auf internationa- ler Ebene. Der Präsident der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen und muss anschließend vom Europäischen Parlament in gehei- mer Wahl bestätigt werden. Seit 2014 übt der ehemali- ge Premierminister Luxemburgs, Jean-Claude Juncker, dieses Amt aus. Die drei Organe Europäisches Parlament, Rat der EU und Europäische Kommission werden auch als das „in- stitutionelle Dreieck“ bezeichnet. Sie erarbeiten die po- litischen Programme und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU gelten. Vorgeschlagen werden neue EU- Rechtsvorschriften von der Kommission, angenommen werden sie vom Parlament und vom Rat. Kommission und Mitgliedstaaten setzen diese dann um. Drei weitere Organe sind sehr wichtig: –– Der Gerichtshof der Europäischen Union: Er stellt die Einhaltung des europäischen Rechts sicher. –– Der Europäische Rechnungshof: Er überprüft die Fi- nanzierung der Aktivitäten der EU. –– Die Europäische Zentralbank: Sie ist verantwortlich für die Währungspolitik. Die Befugnisse und Zuständigkeiten dieser Organe sind in den Verträgen (auch „Primärrecht“ genannt) festge- legt. Sie bilden die Grundlage für alle Aktivitäten der EU. In ihnen sind auch die von den EU-Organen einzu- haltenden Regeln und Verfahren definiert. Die Verträ- ge werden von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedsstaaten abgeschlossen und von ihren Par- lamenten ratifiziert. Weitere EU-Institutionen (Auswahl): –– Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss: Er vertritt die Zivilgesellschaft sowie Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen. –– Der Ausschuss der Regionen: Er vertritt die regiona- len Gebietskörperschaften. Das Schengener Übereinkommen Grundsätze: Island Portugal Spanien Frankreich Belgien Dänemark Deutsch- land Schweiz 1... Liechtenstein 1 Öster- Tschechien Italien Malta Griechenland Slowakei Slowenien Ungarn Polen Norwegen Schweden Finnland Estland Lettland Litauen reich Luxemburg Nieder- lande Keine Grenzkontrolle zwischen den Schengen-Staaten Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen nach gemeinsamen Standards Gemeinsame Visumpolitik gegenüber Drittländern Erteilung von Visa für das gesamte Schengen-Gebiet Gemeinsame Fahndungsdatei (Schengen-Informations-System) und gemeinsames Visa-Informationssystem W Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de (7. 10. 2011) 68 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=