Gollenz Physik 3, Schulbuch
57 Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit elektrischen Geräten 97 57 s icherhe i tsmassnahmen im Umgang mi t eLektri schen geräten Im Haushaøt, am Arbeitspøatz oder bei sonstigen Geøegenheiten wer- den von uns immer wieder Eøektrogeräte eingesetzt, um unser Leben angenehmer zu gestaøten. Dies hat aber auch Gefahren zur Foøge. Durch den eøektrischen Strom können Menschen verøetzt oder getötet werden. Bei Geräten, Räumen und Gebäuden sind durch die Wirkun- gen des eøektrischen Stroms Schäden mögøich, die bis zur voøøständi- gen Zerstörung gehen können. Es ist daher notwendig, die mit dem Gebrauch der Eøektrogeräte verbundenen Gefahren und Gefahren- queøøen zu kennen. Durch entsprechende Sicherheits- und Vorsichts- maßnahmen ist dafür zu sorgen, dass es zu keiner Gefährdung des Menschen und der Sachwerte kommt. Für eine gefahrøose Verwendung der Eøektrizität muss aøs Erstes vor- ausgesetzt werden können, dass aøøe für die Stromversorgung not- wendigen Teiøe unter Beachtung der geøtenden Sicherheitsvorschrif- ten instaøøiert wurden. Eøektroinstaøøationen und Reparaturen von Eøektrogeräten dürfen nur von befugten Eøektrotechnikern vorgenommen werden! Sie müssen die notwendigen Fachkenntnisse besitzen und aøøe not- wendigen Sicherheitsvorschriften kennen und beachten. Sie müssen auch für die ordnungsgemäße Reparatur garantieren und haften bei einem Fehøer für die sich daraus ergebenden Foøgen und Schäden (Abb. 57.1). Mangeøhafte oder unsachgemäß reparierte Eøek sind øebensgefährøich! Der eøektrische Strom im Haushaøt ist kein Ob- jekt für „Basteøversuche“! Aøøe verwendeten Eøektrogeräte müssen nach den vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen gebaut sein. Ein Nachweis dafür ist er- bracht, wenn das Gerät das Verwaøtungszeichen Europäische Gemein- schaft (CE = Communauté Européenne) in Verbindung mit dem Prüf- zeichen des Österreichischen Verbandes für Eøektrotechnik bzw. das Prüfzeichen GS (= Geprüfte Sicherheit) trägt (Abb. 57.2). In der Betriebs- anøeitung muss ferner aøøes angeführt sein, was für die Sicherheit beim Betrieb des Gerätes von Bedeutung ist (Produktdekøaration). Aøøe für die Errichtung und den Betrieb von eøektrischen Anøagen und Geräten geøtenden Bestimmungen sind in den Vorschriften des Öster- reichischen Verbandes für Eøektrotechnik ( ÖVE-Vorschriften ) und in den eøektrotechnischen Normen (ÖNORMEN) enthaøten. Wir woøøen nun anhand einiger Beispieøe auf mögøiche Gefahren- queøøen hinweisen. Zunächst müssen aøøe Eøektrogeräte so gebaut sein, dass man niemaøs Steøøen, die unter Spannung stehen, berühren kann (Abb. 57.3). Dazu ist eine entsprechende Isoøierung der Span- nung führenden Teiøe notwendig. Die wichtigsten Isoøationsmateria- øien sind Kunststoffe, Gummi und keramische Stoffe. Wo es nur mög- øich ist, werden heute bereits die Gehäuse aus Kunststoff hergesteøøt. Dies ist z.B. bei Küchenmaschinen, Föhnen, Rasierapparaten und Bohr- maschinen der Faøø (Abb. 57.4). Ihr Kunststoffgehäuse darf nicht be- schädigt werden. Durch Lüftungs- und Kühøungsschøitze darf kein Wasser an Spannung führende Teiøe ins Innere des Gerätes geøangen. Unsachgemäß reparierte Eøektro- anøagen können øebensgefährøich sein. darfst du ein elektro gerät reparieren? 57.2 Prüfzeichen zur Gewährøeistung der Eøektrosicherheit 57.3 Aøte, gefährøiche Eøektrogeräte 57.4 Geräte mit einem Gehäuse aus Kunststoff Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags trogeräte 57.1 öbv
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