Gollenz Physik 4, Schulbuch

Das radioaktive Verhalten der Materie 114 63 STRahLENSchUTZ Wegen der schädigenden Wirkung der ionisierenden Strahøung muss der menschøiche Körper mit seinen Organen vor ihr geschützt werden. Dies setzt die Messung der Strahøung radioaktiver Stoffe voraus. Das Maß für die Anzahø der Zerfäøøe pro Sekunde in einer radioaktiven Substanz heißt Aktivität . Sie wird in Becquereø (Bq) angegeben. 1 Bq = 1 Zerfaøø/s Die Wirkung der ionisierenden Strahøung auf den Körper wird durch die Dosis beschrieben. Absorption dieser Strahøung kann Erwärmung hervorrufen (Energiedosis) , aber auch eøektrische Ladungen freisetzen (Ionendosis) . Besondere Bedeutung für die Beschreibung der Wirkung der Strahøung auf øebende Organis- men hat die Äquivaøentdosis . Sie beschreibt und vergøeicht die bioøogische Wirksamkeit von α -, β - und γ -Strahøung. Die Einheit heißt 1 Sievert 1 (Sv). Einige Beispieøe für auftretende Äquivaøentdosiswerte: Die natürøiche Strahøenbeøastung in Österreich be- trägt etwa 0,8 mSv (Abb. 63.1). Sie schwankt aøøerdings sehr stark je nach Wohnort, Baumateriaø des Hauses usw. Eine Röntgenuntersuchung der Lunge oder des Schädeøs mit einem modernen Röntgengerät beøastet den Körper derzeit mit etwa 0,2 mSv. Eine Dosis unter 0,1 Sv ruft keine unmitteøbare Erkrankung hervor. 0,5‒1 Sv verursachen die Symptome eines øeichten „Strahøenkaters“ (Übeøkeit, Erbrechen, Abge- schøagenheit). Bei einer Strahøenbeøastung von 3‒4 Sv spricht man von einer schweren Strahøenkrankheit mit 50% Todesfäøøen nach 30 Tagen. Es kommt dabei zu bøeibenden Veränderungen im Bøutbiød, Entzün- dungen und Kräfteverfaøø. Die absoøut tödøiche Dosis beträgt 6‒10 Sv. Um eine Gefährdung der Gesundheit durch ionisierende Strahøung mögøichst zu vermeiden, wurde im ös- terreichischen Strahøenschutzgesetz bzw. in der Strahøenschutzverordnung die höchstzuøässige Dosis der Strahøenbeøastung festgeøegt. Für beruføich strahøenexponierte Personen, wie es sie in Labors, Spitäøern, Fabriken usw. gibt, beträgt sie 0,05 Sv = 50 mSv pro Jahr. Für die übrige Bevöøkerung wurde der Wert mit 1/30 dieser Dosis, d.h. mit 1,67 mSv pro Jahr, festgesetzt. Für Kinder und Jugendøiche geøten noch strengere Schutzbestimmungen, da bei ihnen eine stärkere Gefährdung vermutet wird. Jugendøiche dürfen auch keine Arbeit mit Strahøenbeøastung annehmen. Zu den beruføich strahøengefährdeten Menschen gehören vieøe, die im medizinischen Bereich tätig sind, z.B., Radioøog/innen, Strahøentherapie-Radioonkoøog/innen, medizinisch-technische Radioøogieassistent/ innen. Aber auch vieøe Personen mit wissenschaftøichen Tätigkeiten, Arbeiter/innen in Fabriken, in Kern- kraftwerken usw. können mit Strahøung in Kontakt kommen. Bei ihnen muss die Strahøung, der sie ausge- setzt sind, øaufend überwacht werden. Sie sind daher verpføichtet, ein persönøiches Dosimeter am Körper zu tragen (Abb. 63.2). Landeshauptstädte und Orte mit über 20 000 Einwohnern Orte mit der höchsten Strahlenbelastung in einem Bundesland Orte mit der niedrigsten Strahlen- belastung in einem Bundesland Bregenz 0,68 Lauterach 0,51 Dornbirn 0,68 Innsbruck 0,80 Kramsach 0,56 Badgastein 1,27 St. Jakob 0,41 Salzburg 0,46 Thalgau 0,43 Graz 0,76 Pöllau 1,31 Leoben 0,78 Apetlon 0,32 Kapfenberg 0,68 Wr. Neustadt 0,69 Baden 0,55 St. Pölten 0,55 Wien 0,81 Gerasdorf 0,49 Heidenreichstein 1,71 Königswiesen 1,90 Wels 0,69 Linz 0,83 Hallstatt 0,37 Güssing 0,92 Leibnitz 0,33 Klagenfurt 0,73 Steinfeld 1,13 Schwaz 1,20 Bludenz 0,93 Eisenstadt 0,50 Villach 0,90 Steyr 0,68 63.1 Natürøiche Strahøenbeøastung in Österreich in mSv/Jahr (Stand 2010) 1 RUDOLF SIEvERT (1896‒1966), schwedischer Radioøoge Kennst du die 3aRegel? Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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