Zeitbilder 4, Schulbuch

145 Landtag und Landesregierung Ähnliches gilt für die Landesregierungen. Die Bürgerinnen und Bürger der neun österreichischen Bundesländer wählen die Landtage, die die Landesgesetze beschließen und die Landesregierung wählen. Diese sind für alles zuständig, was nicht durch die Ministerien verwaltet wird: Das sind zB das Gesundheits- und Fürsorgewesen, Umweltschutz und Fremdenverkehr, die Wohnbauförderung und die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft, aber auch der Jugendschutz. Ca. 2300 Gemeinden Sie sind die kleinsten politischen Einheiten unseres Staates. Sie sind zB verantwortlich für das Meldewesen, die Trinkwasserversorgung und die Abfallbeseitigung, die Erhaltung der Pflichtschulen und Kindergärten. Direkte Demokratie – Bürgerinnen und Bürger werden selbst aktiv Bürgerinitiativen Immer wieder kommt es vor, dass die Bürgerinnen und Bürger gerade auf Gemeinde- oder Bezirksebene mit den Entscheidungen der Politik unzufrieden sind. Oft geschieht dies aus dem Gefühl heraus, die „Obrigkeit“ habe über ihre Köpfe hinweg entschieden, ihre Meinung zu wenig oder vielleicht gar nicht berücksichtigt. Seit den 1970-er Jahren haben sich deshalb in verschiedenen Gemeinden Österreichs Bürgerinitiativen gebildet. Meist handelte es sich dabei um Umweltprobleme (Verkehrsplanung, Großbauprojekte usw.). Diese Bürgerinitiativen machen normalerweise mit Unterschriftensammlungen, Demonstrationen oder anderen wirksamen Aktionen auf ihr Problem aufmerksam und versuchen so, ihre Interessen durchzusetzen. Dieses Recht der Versammlungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung wird in der österreichischen Bundesverfassung und auch in der UNO- Menschenrechtserklärung ausdrücklich garantiert. Volksbegehren Handelt es sich um Probleme, die ein ganzes Bundes- land oder gar den gesamten Staat betreffen, können aktive Bürger- gruppen auch ein so genanntes Volksbegehren einleiten. Wird ein solches von 100000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben, dann muss es im Nationalrat behandelt werden. Volksabstimmung In wichtigen Fragen kann bzw. muss der Nationalrat auch die Abhaltung einer Volksabstimmung beschließen. Das war in der Zweiten Republik erst zweimal der Fall: Die erste Volksabstimmung führte zum Atomsperrgesetz, die zweite zum Beitritt in die EU (1994). Du bist dran • Interviewt in eurer Heimat- gemeinde die zuständigen Beamtinnen und Beamten oder Politikerinnen und Politiker über deren Aufgabenbereiche. Erkundigt euch über die Zahl der Bediensteten und die Gesamtausgaben und -einnahmen in eurer Gemeinde bzw. eurer Stadt. • Recherchiert in Partnerarbeit die Jugendschutzgesetze von zwei Bundesländern und stellt die Gemein- samkeiten und Unterschiede in den Bestimmungen fest. Du bist dran • Erkläre den Unterschied zwischen Volksbegehren und Volksabstimmung. • Recherchiere, welche Volksbegehren in den letzten 50 Jahren mehr als 500000 Unterschriften erzielten. Du bist dran • Mit welchen der hier dargestellten Rechte, Möglichkeiten und Pflichten hast du schon Erfahrung gemacht? • Bei welchen Themen sollten Jugendliche mitentscheiden dürfen? Projekte in der Schule und in der Gemeinde durchführen Wehr- oder Zivildienst aktiv mitgestalten, zB Funktionen übernehmen Bürger- initiativen sich informieren an Wahlen teilnehmen tolerant gegen- über Andersdenk- enden zu sein öffentliche Diskussionen, Demonstrationen die Entscheidungen der Mehrheit anerkennen in Parteien, Vereinen, Interessen- vertretungen mitwirken Möglichkeiten, Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger Österreich II – Die Zweite Republik Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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