Zeitbilder 4, Arbeitsheft
56 Zu den Schulbuchseiten 134 und 135 Arbeitsauftrag 2: Erkläre die hier aufgelisteten Bestimmungen aus dem Staatsvertrag. Recherchiere unter dem oben angeführten Link alle Themen, die im Staatsvertrag behandelt werden. Die Zweite Republik – ein neues Österreich Arbeitsauftrag 1: Füge die passenden Satzteile zusammen, indem du die richtigen Ziffern in das jeweilige Kästchen schreibst. 1. Im Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg ein selbstständiges und unabhängiges Österreich. 2. Die vielen in Österreich stationierten Österreich als erstes „Opfer“ der Angriffspolitik Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter wollten Hitlers. 3. Viele Menschen aus dem Osten, bald nach Kriegsende nach Österreich. vor allem Sudetendeutsche, flüchteten 4. Nach sieben Jahren Nazi-Diktatur wollten die endlich wieder nach Hause. österreichischen Politiker 5. In der Moskauer Deklaration von 1943 bald zu einer bürokratischen Angelegenheit. anerkannten die Alliierten 6. Die Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) wurde Nachfolgerin der Christlichsozialen Partei. 7. Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) wurde Nachfolgerin der Sozialdemokratischen Partei der Ersten Republik. 8. Die „Entnazifizierung“ der ehemaligen mit der bedingungslosen Kapitulation der Nationalsozialisten wurde Deutschen Wehrmacht. Auszug aus dem Österreichischen Staatsvertrag Q A r t i k e l 1. Wiederherstellung Österreichs als freier und unabhängiger Staat Die Alliierten und Assoziierten Mächte anerkennen, dass Österreich als ein souveräner, unabhängiger und demokratischer Staat wiederhergestellt ist. A r t i k e l 2. Wahrung der Unabhängigkeit Österreichs Die Alliierten und Assoziierten Mächte erklären, dass sie die Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Österreichs, wie sie gemäß dem vorliegenden Vertrag festgelegt sind, achten werden. A r t i k e l 6. Menschenrechte 1. Österreich wird alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einschließlich der Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse und Veröffentlichung, der Religionsausübung, der politischen Meinung und der öffentlichen Versammlung zu sichern. A r t i k e l 7. Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten 1. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark genießen dieselben Rechte auf Grund gleicher Bedingungen wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen einschließlich des Rechtes auf ihre eigenen Organisationen, Versammlungen und Presse in ihrer eigenen Sprache. A r t i k e l 8. Demokratische Einrichtungen Österreich wird eine demokratische, auf geheime Wahlen gegründete Regierung haben und verbürgt allen Staatsbürgern ein freies, gleiches und allgemeines Wahlrecht sowie das Recht, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion oder politischer Meinung zu einem öffentlichen Amte gewählt zu werden. (http://www.ris.bka.gv.at) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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