Wirtschaft gestalten HAK II, Arbeitsbuch BW
122 Informationen zu den verschiedenen Gewerbearten, zur Gewerbeanmeldung und generell zum Ge- werberecht finden Sie in der Linksammlung (Suchbegriffe: Gewerbe bzw. Gewerbeordnung). Der Gewerbeschein wird bei Erfüllung aller Voraussetzungen von der zuständigen Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft) ausgestellt. TO-DO-ÜBUNG: Nebenjobs erheben a) Erheben Sie innerhalb der Klasse, mit welchen Nebenjobs das Taschengeld aufgebessert wird. Überprüfen Sie, ob es sich dabei um unselbstständige oder selbstständige Arbeit handelt. b) Überprüfen Sie, ob es sich bei den selbstständigen Tätigkeiten grundsätzlich um ein Gewerbe oder um eine Tätigkeit als Neue/r Selbstständige/r handelt. (Eine Überprüfung der allgemeinen Voraus- setzungen ist nicht notwendig.) Linksammlung zn4c6d Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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