Wirtschaft gestalten HLW II, Arbeitsbuch BW
133 Wenn Ideen scheitern – Krisenmanagement ARBEITSAUFGABE 4: Insolvenzstatistik recherchieren Der Kreditschutzverband von 1870 liefert jährlich umfangreiche Informa- tionen im Zusammenhang mit Insolvenzen. Recherchieren Sie auf der Website des KSV und beantworten Sie die folgenden Fragen: a) Welche Pleite-Ursachen werden für Unternehmensinsolvenzen angeführt? Erstellen Sie ein Kreis- diagramm. b) Wie viele Unternehmensinsolvenzen gab es im letzten Jahr insgesamt in Österreich? c) Wie hoch waren dabei die geschätzten Verbindlichkeiten? d) Wie viele Dienstnehmer/innen waren von diesen Insolvenzen betroffen? e) Welche Branchen waren von den Insolvenzen besonders betroffen? f) Wie viele Privatpersonen sind im letzten Jahr zahlungsunfähig geworden? ARBEITSAUFGABE 5: Forderungen im Insolvenzfall beurteilen Entscheiden Sie, um welche Art von Anspruch bzw. Forderung es sich in den folgenden Fällen handelt und geben Sie an, was bzw. wie viel die einzelnen Gläubiger von ihrer Forderung erhalten. Sachverhalt Anspruch Gläubiger erhält … a) SONNENTOR hat der GastroPro GmbH Kräuter und andere Waren mit einem Wert von 1.450,00 EUR geliefert. Mittlerweile ist das Unternehmen im Insolvenzverfahren. Es handelt sich um einen ganz normalen Ver- kauf auf Ziel. b) Die GastroPro GmbH hat ein Firmenauto, das auf Kredit gekauft wurde. Die Bank besitzt einen Eigentumsvorbehalt auf das Fahrzeug. c) Ein Grundstück, das der GastroPro GmbH gehört, ist mit einer Hypothek in der Höhe von 40.000,00 EUR belastet. Es konnte ein Ver- kaufserlös von 60.000,00 EUR erzielt werden. d) Derzeit hat die GastroPro GmbH vier Arbeit- nehmer/innen, denen sie noch insgesamt 12.400,00 EUR an Löhnen schuldet. ARBEITSAUFGABE 6: Aussagen zum Insolvenzverfahren überprüfen Entscheiden Sie, ob die folgenden Aussagen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren richtig (r) oder falsch (f) sind. Stellen Sie falsche Aussagen richtig. Ausage r f Richtigstellung a) Ziel des Insolvenzrechts ist es, zahlungsunfähige Unternehmen so schnell wie möglich zu schließen. b) Mietverträge können im Insolvenzfall jederzeit gekündigt werden. Link 9f9eg7 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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