Wirtschaft gestalten HLW II, Arbeitsbuch BW
134 SONNENTOR beliefert auch Unternehmen aus der Gastronomie, die verschie- denste Teesorten in ihre Karte aufgenommen haben. Leider erweist sich diese Branche aber oft als recht problematisch. So hat leider auch die Gast- roPro GmbH das Problem, dass Zahlungsunfähigkeit droht. 1 Im Insolvenzverfahren stellt sich zunächst die Frage, ob ein Sanierungs- plan vorliegt oder nicht . Liegt ein Sanierungsplan vor, muss der Schuld- ner bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Einleitung eines Sanierungsverfahrens stellen. Dieser Antrag muss innerhalb von 60 Tagen beim zuständigen Insolvenzgericht (Landes- gericht bzw. Handelsgericht Wien) beantragt werden. Liegt kein Sanierungsplan vor, mit dem das Unternehmen wieder auf die Beine gebracht werden kann, muss ein Konkursverfahren beantragt werden. Die Initiative für dieses Verfahren kann so- wohl vom Schuldner als auch von einem Gläubiger ausgehen. Schuldner müssen innerhalb von 60 Tagen ab Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung diesen Antrag stellen. Stellt ein Gläubiger den Antrag, ist ein Vorverfahren notwendig. 2 Damit ein Sanierungs- bzw. Konkursverfahren eröffnet werden kann, muss kostendeckendes Ver- mögen vorhanden sein oder ein Kostenvorschuss geleistet werden (max. 4.000,00 EUR). Mit diesen Mitteln sollen die Verfahrenskosten gedeckt werden. Können die Verfahrenskosten nicht gedeckt werden , wird das Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet und das Unter- nehmen wird geschlossen . Können die Verfahrenskosten gedeckt werden, wird das Verfahren eröffnet und im Internet ver- öffentlicht. Unter nebenstehendem Link können sämtliche Insolvenzverfahren eingesehen wer- den. Nach der Veröffentlichung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger ihre Forderungen inner- halb einer festgelegten Frist anmelden . Die Rechtmäßigkeit der angemeldeten Forderungen wird vom Gericht geprüft . Es wird entschieden, ob das Unternehmen weitergeführt wird oder ob es geschlossen werden muss. Sanierungsverfahren Konkursverfahren Insolvenzverfahren Verfahrenskosten gedeckt? Nichteröffnung mangels kosten- deckenden Vermögens Sanierungsplan vorhanden? ja nein ja nein ja nein Nichteröffnung mangels kosten- deckenden Vermögens Verwertung u. Schließung des Unternehmens (Quote meist < 5%) Schließung des Unternehmens Sanierungs- verfahren mit Eigenver- waltung (Quote: 30%) Schließung des Unternehmens Sanierungs- verfahren ohne Eigen- verwaltung (Quote: 20%) Verfahrenskosten gedeckt? Verstoß gegen Sanierungsplan Sanierungs- verfahren gescheitert 1 2 2 4 3 Link x6m8ix Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags bv
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