Wirtschaft gestalten HLW II, Arbeitsbuch BW

58 Schritt 4: Logischer Rahmen Wenn ein Projekt geplant wird, ist es wich- tig, einen „logischen Rahmen“ zu erstellen. Ein logischer Rahmen ist eine Tabelle, vor- zugsweise auf nur einer Seite, die die we- sentlichen Elemente des Projekts identifi- ziert. In der Tabelle werden den Zielen – die zwischen allgemein und sehr spezifisch schwanken – Maßnah- men zugeordnet, die notwendig sind, damit ein Ergebnis erreicht werden kann. Das Ergebnis bzw. der Output sollte feststellbar bzw. evaluierbar sein. Der logische Rahmen sieht ein Projekt wie eine kleine Fabrik oder einen Bauernhof. Es hat „Inputs“ bzw. Ressourcen und „Outputs“ bzw. Ergebnisse – z.B. Obst wird zu Marmelade ver- arbeitet. Ein logischer Rahmen ist sehr kompakt und reich an Informationen. Es dauert wahrscheinlich einige Zeit, bis man sich durchgearbeitet hat, noch länger, bis man einen erstellt hat. Die Tabelle eines logischen Rahmens besteht aus mehreren Spalten, die häufig im Querformat dargestellt werden. Kompli- zierte Projekte können einen logischen Rahmen haben, der auch über mehrere Seiten geht. Von links nach rechts sind in der ersten Zeile folgende Titel angeführt: Ziele Maßnahmen Erwartete Ergebnisse bzw. Output Evaluierung Falls das Projekt mehrere Ziele umfasst, werden jeweils die passenden Maßnahmen zugeordnet. Bei einem Ziel können auch viele Maßnahmen stehen. Mögliche weitere Punkte in der Tabelle könnten sein: ÚÚ Voraussetzungen (die erfüllt werden müssen, damit das Projekt gestartet werden kann) ÚÚ Risiken (und wie diese beseitigt werden könnten) Abschlussphase Durchführungsphase Projektprozesse Planungsphase Schritt 8: Projektstart Schritt 10: Controlling Schritt 9: Projekt- handbuch Schritt 11: Projekt- marketing Schritt 12: Projektabschluss, Verbreiterung, Reflexion Schritt 4: logischer Rahmen Schritt 6: Termine Schritt 7: Kosten Schritt 5: Arbeits- pakete Schritt 1: Idee+Ziele Schritt 2: Team Schritt 3: Umwelt Maßnahmen Output • feststellbar • evaluierbar Ziele • allgemein • spezifisch Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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