Psychologie und Philosophie, Schulbuch [Psychologie Teil]

30 stehen. In der klinischen Psychologie geht es vor allem um die Untersuchung mensch- licher Verhaltensweisen und deren psychologische Analyse. Auch hier spielen einmal mehr Tests eine Rolle. Klinische Psychologinnen/Psychologen arbeiten beispielsweise mit verhaltensauffälligen Kindern und versuchen herauszufinden, welche psychischen Probleme dem auffälligen Verhalten zugrunde liegen könnten (Diagnose) und welche weiteren Verläufe zu erwarten sind (Prognose) . Daraus leiten sie Vorschläge zu weiterführender Arbeit mit den betreffenden Kindern auf psychologischer Basis ab (Interventionen) . Notfallpsychologinnen/Notfallpsychologen versuchen Menschen in kritischen Situationen, etwa bei plötzlichem Ableben naher Angehöriger, unmittelbar psychologische Unterstützung zu geben, ihnen etwa zu helfen, die direkten Folgen eines Schocks zu verarbeiten oder sie von Selbsttötungshandlungen abzuhalten. Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten beschäftigen sich ebenfalls mit sogenann- ten Verhaltensstörungen, aber auch mit Leidenszuständen, und versuchen, Symptome oder diesen zugrunde liegende psychische Probleme gemeinsam mit der/dem Patientin/Patienten zu lindern oder zu beheben. Dazu ziehen sie aber nicht bloß psychologische Theorien und Methoden, sondern ein weiteres Repertoire an psycho- therapeutischen Erkenntnissen und Methoden heran. Manche dieser Theorien und Methoden haben sich wieder auf die allgemeine Psychologie ausgewirkt, insbeson- dere jene der Psychoanalyse oder der Verhaltenstherapie. Wie Psychologinnen/ Psychologen stellen auch Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten Diagnosen, interessieren sich dann aber weniger für Diagnosen oder einzelne Interventionen. Vielmehr erarbeiten sie mit ihren Patientinnen/Patienten mittel- oder langfristige Therapieprogramme , in deren Rahmen ein konkretes Symptom bekämpft oder ein grundlegendes Problem aufgearbeitet werden soll. Dieses Vorgehen unterscheidet sich durchaus grundlegend von dem der Psychologinnen/Psychologen. Psychiaterinnen/Psychiater wiederum sind Ärztinnen/Ärzte, die sich ebenfalls mit psychischen Problemen beschäftigen. Im Unterschied zu Psychologinnen/Psychologen oder Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sind sie jedoch berechtigt, Medika- mente (Psychopharmaka) zu verordnen und zu verabreichen. Auch Zwangsbehandlun- gen von Menschen in psychiatrischen Kliniken bei akuter Fremd- oder Selbstgefähr- dung ist ausschließlich Psychiaterinnen/Psychiatern vorbehalten. Anregungen zum selbstständigen Weiterarbeiten Was spricht dafür, was dagegen, dass nur Ärztinnen/Ärzte Medikamente verschreiben dürfen? Bilden Sie zwei Gruppen und führen Sie eine Pro-und-Contra-Diskussion durch! 1 t Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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