sprachreif 1, Schulbuch

109 Die Exposition Zunächst berichtet Antigone ihrer Schwester Ismene, dass Kreon, Herrscher über Theben, ein Gesetz erlassen habe: Polyneikes dürfe nicht bestattet werden. Ismene weigert sich, Antigone zu helfen: Und nun wir zwei, die wir allein geblieben, Sieh, wie am schlimmsten wir vergingen, wenn Gewaltsam wir des Herrn Befehl und Kraft Verfehlten. Dies auch denke, Weiber sind wir Und dürfen so nicht gegen Männer streiten. Und dann auch, weil von Stärkern wir beherrscht sind, So müssen wir dies hören; Härters noch! Ich also bitte sie, die drunten sind, Mir zu verzeihen, daß mir dies geschieht, Und laß sie walten, die da ferne gehen, Denn Überflüssiges zu tun ist sinnlos. Lesen Sie die Verse 69 bis 97. Fassen Sie den Standpunkt Antigones mit eigenen Worten zusammen. Das Einzugslied des Chores erzählt vom Kampf der beiden Brüder um Theben. Das erregende Moment Erste Rede des Kreon, in der er seine Herrschaft rechtfertigt und das Bestattungsverbot verkündet. Anschließend tritt ein nervöser Wächter auf und berichtet, dass ein unbekannter Täter die Leiche mit Staub bedeckt habe. Ängstlich äußert er Bedenken, für das Überbringen der schlechten Nachricht bestraft zu werden. Der zornige Kreon verschont den Wächter. Es folgt das erste Standlied 3 des Chores, das von den ungeheuren Taten des Menschen handelt. A24  Merkenswert: Als Exposition bezeichnet man den Auftakt zur Handlung im klassischen Drama. Die handelnden Personen und die Aus- gangslage werden eingeführt bzw. erklärt. Ismenes Argumente gegen Polyneikes’ Bestattung: Antigones Argumente für Polyneikes’ Bestattung: Merkenswert: Als erregendes Moment bezeichnet man eine Aktion der Protagonistin bzw. des Protagonisten, die die Handlung in Gang bringt und den (tragischen) Konflikt auslöst. Nikiphoros Lytras: Antigone vor dem toten Polyneikes, 1865 3 Griechisch „stasimon“, ein Lied, das vom Chor gesungen wird (der Chor steht in der Orchestra, die Handlung ist unterbrochen) 2 4 6 8 10 Text- kompetenz Literarische Bildung Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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