sprachreif 1, Schulbuch

151 also z. B. an die Öffentlichkeit, an Prominente, an seine Mitschülerinnen und Mitschüler etc. Das heißt, Stil und Ausdruck müssen •• an die Schreibabsicht und die Textsorte angepasst sein: beim Erzählen wird man Mittel der Spannungserzeugung verwenden; beim Informieren wird man sachlich schreiben, beim Argumen- tieren wird man etwas darstellen, aber auch Aufrütteln, beim Appellieren wird man mehr Emotio- nen zeigen usw. •• korrekte Begriffe verwenden •• einen guten und abwechslungsreichen Wortschatz aufweisen •• zeigen, dass man unterschiedliche Satzkonstruktionen beherrscht (kurze und lange Sätze, Haupt- satzreihen und Satzgefüge in unterschiedlichen Mustern) •• eigenständige Formulierungen aufweisen, man sollte daher nicht einfach nur den Wortschatz der vorgegebenen Texte wiedergeben. Normen (Regeln) der Sprache müssen eingehalten werden. Das heißt, •• die Rechtschreibregeln müssen richtig angewendet werden •• die Satzzeichen müssen korrekt gesetzt werden •• die Regeln der Grammatik (Wortbildungen, Satzkonstruktionen, Verbindungen von Sätzen und Absätzen) müssen eingehalten werden. Lehrkräfte sind per Gesetz verpflichtet, Schularbeiten nicht nur zu bewerten, sondern sie auch zu benoten. Da die zuvor aufgelisteten Kriterien von der Schreibforschung als wesentlich für gute Texte angesehen werden (sie werden allerdings oft anders, nämlich in einer wissenschaftlichen Sprache, formuliert), müssen sich die Deutsch-Lehrkräfte bei der Benotung an diese Kriterien halten. Für die Oberstufe wurden die Kriterien deshalb in einen so genannten Beurteilungsraster gebracht, mit dem Maturatexte benotet werden und der oft auch für die Noten auf Schularbeiten in der Oberstufe entscheidend ist. Sie können den Raster von der bifie-Website als pdf-Dokument herunterladen: https://www.srdp.at/downloads/dl/beurteilungsdokumente-srdp-unterrichtssprache/ (19.02.2018) Die Zeile über den Kriterien gibt das Ausmaß wieder, in dem ein Kriterium erfüllt wurde. Jemand hat ein Kriterium also „nicht erfüllt“ oder besonders gut, d. h. „In weit über das Wesentliche hinausgehen- dem Ausmaß“ erfüllt. Die fünf Formulierungen dieser Zeile sind eine Kurzfassung der Notenfest­ legung in der Beurteilungsverordnung (LBVO) – das ist das Gesetz, das die Beurteilung von Schüler/ innen-Leistungen festlegt. Von links nach rechts: Nicht genügend – Genügend – Befriedigend – Gut – Sehr gut. Lehrkräfte geben nach der Bewertung, welches Kriterium in welchem Ausmaß erfüllt wurde, eine Note auf den Kompetenzbereich Inhalt und Gliederun g und auf den Kompetenzbereich Sprache (Stil, Ausdruck, Norm) , daraus berechnet sich dann die Gesamtnote. Wichtig ist: Wenn ein Kompetenzbe- reich mit Nicht genügend beurteilt wird, dann lautet die Gesamtnote ebenfalls auf Nicht genügend. Das heißt, Ihr Text kann einen noch so guten Ausdruck und eine fehlerlose Rechtschreibung aufwei- sen, wenn Inhalt und Gliederung nicht passen, ist die Arbeit negativ. Und umgekehrt, wenn der Inhalt toll ist, Ausdruck und Regeln aber negativ sind, dann ist die Gesamtarbeit ebenfalls negativ. Anders ausgedrückt: Jeder der beiden Kompetenzbereiche muss positiv benotet sein, damit die Gesamtnote positiv sein kann. Lernen Sie mit der Zeit, die Qualität Ihrer Texte einzuschätzen. Benützen Sie dazu die Tabelle, die Sie online finden. Sie gibt in Kurzfassung die Kriterien wieder. Kreuzen Sie die Ihrer Meinung nach entsprechende Leistung an. Günstig ist es auch, die Tabelle zur Überarbeitung einzusetzen. Beurteilen Sie die Erstfassung Ihres Textes und überarbeiten Sie dann v. a. jene Punkte, die Sie als nicht beson- ders gut eingeschätzt haben. Tipp Ó x9n5pn Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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