sprachreif 2, Schulbuch

50 Verfassen Sie nun die Erörterung und bearbeiten Sie dabei folgende Arbeitsaufträge : • Geben Sie die für Ihre Argumentation wesentlichen Aspekte der Ausgangstexte wieder. • Analysieren Sie, auch unter Einbeziehung eigener Überlegungen, die Vor- und Nachteile einer Gesetzgebung, die Religionen besonderen Schutz gewährt. • Beurteilen Sie aufgrund dessen die Sinnhaftigkeit einer solchen Gesetzgebung und nehmen Sie eindeutig dazu Stellung. Schreiben Sie 405 bis 495 Wörter. Markieren Sie Absätze mittels Leerzeilen. Bezug nehmen, wiedergeben (Operatorenkategorie 1 – Reproduktion) Für eine Erörterung kann es von Vorteil sein, Aspekte des Ausgangstextes zu übernehmen (insbeson- dere, wenn es sich um Argumente handelt). Bitte achten Sie jedoch darauf, nicht einfach „abzuschrei- ben“, sondern eigene Formulierungen zu finden . Lesen Sie den Beitrag §188 StGB – „Herabwürdigung religiöser Lehren“ von Robert Zikmund und zwei weitere Beiträge zu diesem Thema unter http://alm.at/ist-der-blasphemie-paragraph-religionsfeind- lich/ und http://medianet.at/article/thema-blasphemie-darf-satire-alles-562.html . A13 Ó 2w93a3 §188 StGB – „Herabwürdigung religiöser Lehren“ Von Robert Zikmund | 09.01.2015 In Österreich wären wohl einige der Karikaturen der französischen Satirezeitung Charlie Hebdo verboten. Doch braucht es den oft als „Blasphemie-Paragraf “ bezeichneten §188 überhaupt? „Wir sind etwas weniger wage- mutig als die Franzosen, wir ha- ben auch eine andere Kultur der Blasphemie – nicht zuletzt auf- grund der verfassungsmäßigen Situation“, das sagte Armin Thurnher von der Wiener Wo- chenzeitung Der Falter über Re- ligionskritik und diesbezüglich heikle Karikaturen in Öster- reich gestern zur ZiB. Und meinte damit auch den §188 des Strafgesetzbuches. Denn dort steht: „Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegen- stand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bil- det, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zu- lässige Einrichtung einer sol- chen Kirche oder Religionsge- sellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten ge- eignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstra- fe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tages- sätzen zu bestrafen.“ Der letzte bekannte Fall war der Karikaturist Gerhard Ha- derer. Für sein Comic-Buch „Das Leben des Jesus“ wurde er 2002 nach diesem oft „Blasphe- mie-Paragraf “ genannten Ge- setz angezeigt. 2003 stellte die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren wieder ein. Doch was soll diese Rechtsnorm denn ge- nau wovor schützen? Helmut Fuchs, Professor für Strafrecht an Uni Wien sagt dazu Fol- gendes: „Geschützt wird nicht die Religion unmittelbar, sondern der religiöse Frieden zwischen den Menschen. Und es ist nicht die Kritik oder die Satire verbo- 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 Eine Erörterung schreiben Schritt 1: Planen Schriftliche Kompetenz 2 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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