zielsicher Deutsch und Kommunikation, Technische Berufe, Schulbuch

H Interpretieren von Informationen Übungen Lesen von Gebrauchsinformationen – Beipacktext eines Medikaments Sie sind 16 Jahre alt und haben Schlafstörungen. Dürfen Sie Tranquilosept einnehmen? Be- gründen Sie Ihre Antwort. Welche Lesetechnik ist hier am sinnvollsten? Auszug aus einer Haushaltsversicherung – Versicherungsbedingungen im Schadensfall Wie lange hat die bzw. der Versicherte Zeit, den Schaden zu melden? Wem ist ein Diebstahl zuerst zu melden? Welche Lesetechnik haben Sie hier angewendet? 383 Lesen Sie die Packungsbeilage sorgfältig durch und heben Sie sie auf. Dieses Arzneimittel wurde Ihnen persönlich verschrieben. Geben Sie es nicht an Dritte weiter. Es kann anderen Menschen schaden, auch wenn diese dieselben Beschwerden haben wie Sie. Wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker. Inhalt: 1. Was ist Tranquilosept und wofür wird es angewendet? 2. Was müssen Sie vor der Einnahme von Tranquilosept beachten? 3. Wie ist Tranquilosept einzunehmen? 4. Welche Nebenwirkungen sind möglich? 5. Wie ist Tranquilosept aufzubewahren? 1. Was ist Tranquilosept und wofür wird es angewendet? Tranquilosept wird angewendet zur Kurzzeitbe- handlung von Schlafstörungen. Hypnotika/Sedativa sollten nur bei Schlafstörungen von klinisch bedeut- samem Schweregrad angewendet werden. 2. Was müssen Sie vor der Einnahme von Tranquilosept beachten? Tranquilosept darf nicht eingenommen werden, a) wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Zolpidem oder einen der sonstigen Bestandteile von Tranquilosept sind, b) bei krankhafter Muskelschwäche (Myasthenia gravis), c) bei kurzzeitigem Aussetzen der Atmung während des Schlafes (Schlafapnoe-Syndrom), d) bei schweren Leberschäden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollten nicht mit Tranquilosept behandelt werden. 384 1.1 Der Versicherungsnehmer hat nach Möglichkeit für die Erhaltung, Rettung und Wiedererlangung der versicherten Sachen zu sorgen und allfällige Weisungen des Versicherers zu befolgen. 1.2 Bei Verlust von Einlagebüchern und Wertpapieren muss die Sperre von Auszahlungen beantragt und, soweit möglich, das gerichtliche Kraftloserklärungsverfahren (Aufgebotsverfahren) eingeleitet werden. 2. Schadenmeldepflicht 2.1 Der Schaden muss dem Versicherer innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden. 2.2 Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchsdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung müssen jedoch sofort der Sicherheitsbehörde gemeldet werden. Vor der Erhebung durch die Sicherheitsbe- hörde darf der Versicherungsnehmer den Zustand, der durch den Schaden herbeigeführt wurde, ohne Zustimmung des Versicherers nur dann verändern, wenn es zur Schadensminderung erforder- lich ist. 140 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=