querdenken - Geschichte und Politische Bildung 2, Schulbuch

132 Politisches Handeln Direkte und indirekte Demokratie Mitbestimmung in der Demokratie Ein wichtiges politisches Recht in einer Demokratie ist das Wahlrecht. Wahl- berechtigte österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können auf europäischer Ebene an Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen, auf Bundesebene die Abgeordneten zum Nationalrat und die Bundespräsidentin bzw. den Bundespräsidenten wählen, auf Landesebene den Landtag und auf Gemeindeebene den Gemeinderat bzw. die Gemeindevertretung. Dabei unter- scheidet man zwischen Listen- und Persönlichkeitswahl. Bei der Listenwahl erstellt jede antretende Partei oder Gruppe eine Wahlliste mit allen Kandidatinnen und Kandidaten. Dies ist bei den meisten Wahlen der Fall. Wählerinnen und Wähler können für eine Partei abstimmen. Bei der Persönlichkeitswahl wählt man eine bestimmte Kandidatin oder einen be- stimmten Kandidaten (z. B. Klassensprecherinnen- bzw. Klassensprecherwahl, Bundespräsidentschaftswahl). Zudem gibt es Elemente direkter (Wahlen, Volksbefragungen, Volksabstim- mungen, Volksbegehren) und indirekter Demokratie (gewählte Abgeordnete stimmen in Parlamenten für das Volk ab). Indirekte Demokratie Unter indirekter Demokratie (auch repräsentative oder mittelbare Demokra- tie) versteht man politische Entscheidungen, die nicht durch das Volk selbst, sondern durch Volksvertreterinnen und Volksvertreter (Abgeordnete) getroffen werden. Diese vertreten uns im Nationalrat, im Bundesrat, in den Landtagen oder Gemeinderäten. Ihre Hauptaufgabe ist es, Gesetze zu diskutieren und zu beschließen. Abgeordnete gehören in der Regel einer politischen Partei an. › Im beruflichen Umfeld gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Verbände (Kammern) und Gewerkschaf- ten Möglichkeiten der poli- tischen Mitbestimmung (z. B durch regelmäßige Wahlen). P Veto: lat. „ich verbiete“; Einlegen eines Einspruches; damit können Entschei- dungen aufgeschoben oder ganz blockiert werden O Herrschaftsformen, S. 82 P Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger: Person, die die Staatsbürgerschaft (Zugehö- rigkeit zu einem Staat) besitzt P Politische Partei: Vereini- gungen von Menschen mit ähnlichen politischen Zielen zum Zweck politischer Ein- flussnahme Direkte und indirekte Demokratie in Österreich M6 A8 Erkläre das Schaubild in eigenen Worten. Arbeite die Elemente direkter und indirekter Demokratie heraus. (PSK) Bundespräsidentin/Bundespräsident Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger (ab 16 J.) Landtag Gemeinderat/Ge- meindevertretung Nationalrat (183 Abgeordnete) Bundesregierung Bundesrat Bundesversammlung Landesregierung Parlament Stadtregierung/ Gemeindevorstand direkte Persönlichkeitswahl (alle 6 Jahre) Landes- ebene lokale Ebene gewählt werden Parteien (alle 5 Jahre) Volksbegehren (muss ab 100000 Unterschriften im Nationalrat be- handelt werden) Volksbe- fragung (unver- bindlich) Volksab- stimmung („Ja/Nein“ - verbindlich) legt Gesetzes- entwürfe vor Wahl (direkt) Ernennung eine Mehrheit stellt … direktdemokratisch (verbindlich) direktdemokratisch (unverbindlich) entsendet aufschiebendes Veto Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=