querdenken - Geschichte und Politische Bildung 2, Schulbuch

133 Politisches Handeln Direkte Demokratie Unter direkter Demokratie (Volksentscheid) versteht man alle Entscheidungen, die von der Bevölkerung direkt getroffen werden. In Österreich ist dies in Form von Wahlen, Volksbefragungen, Volksabstimmungen und Volksbegehren möglich. Volksbefragungen und Volksabstimmungen werden vom Parlament in die Wege geleitet. Volksbegehren können von Wählerinnen und Wählern selbst angeregt werden. Volksbefragung Bei einer Volksbefragung werden Wahlberechtigte nach ihrer Meinung zu einem bestimmten Thema befragt. Das Ergebnis ist nicht bindend, das heißt, dass es nicht umgesetzt werden muss. Volksbefragungen können in einzelnen Gemeinden oder Bundesländern abgehalten werden. 2013 fand erstmals eine bundesweite Volksbefragung zum Thema „Wehrpflicht“ statt. Volksabstimmung Das Ergebnis einer Volksabstimmung ist bindend. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden damit direkt, ob ein Gesetz eingeführt wird oder nicht. Eine Volksabstimmung muss jedenfalls durchgeführt werden, wenn eine Gesamtän- derung der österreichischen Bundesverfassung geplant ist. Das war 1994 bei der Abstimmung über den Beitritt Österreichs zur EU der Fall. Eine Volksab- stimmung kann jedoch auch vom Nationalrat angesetzt werden, wenn es um besonders wichtige Fragen geht. 1978 stimmte die österreichische Bevölkerung über die friedliche Nutzung der Kernenergie (Inbetriebnahme des Atomkraft- werks Zwentendorf) ab. › Volksentscheide wer- den in vielen Ländern auch Referenden oder Plebiszite genannt. › In Österreich fanden auf Bundesebene bisher nur die beiden genannten Volksab- stimmungen statt. › Nicht alle Volksbegehren führen (gleich) zu einem Gesetzesbeschluss. Das Rund- funkgesetz wurde erst 1966 beschlossen. › Die Bürgerinnen und Bür- ger entschieden sich 2013 für die Beibehaltung der Wehr- pflicht. A9 Beschreibe den Aufbau von amtlichen Stimmzetteln für eine Volks- abstimmung. (AW) Stimmzettel Volksabstimmung „Zwentendorf“ Stimmzettel Volksabstimmung „EU-Beitritt Österreichs“ Volksbegehren Mit einem Volksbegehren wollen Wählerinnen und Wähler erreichen, dass ein bestimmtes Anliegen im Nationalrat behandelt wird. Dies kann als Gesetzesan- trag oder als Anfrage formuliert sein. Wird ein Volksbegehren von mindestens 100.000 Wahlberechtigten unterschrieben, muss sich der Nationalrat mit dem entsprechenden Anliegen beschäftigen. Das bedeutet aber nicht, dass in der Folge ein Gesetz verabschiedet (beschlossen) werden muss. Im Vorfeld von Volksbegehren berichten die Medien meist ausführlich darüber. Dadurch wird ein Anliegen öffentlich bekannt gemacht und diskutiert. Bis jetzt gab es in Österreich über 30 Volksbegehren. Sehr bekannt wurde unter anderem das Rundfunkvolksbegehren von 1964. Dieses hatte zum Ziel, den österreichischen Rundfunk durch ein Gesetz unabhängig von den jeweils herrschenden politischen Verhältnissen zu machen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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