querdenken - Geschichte und Politische Bildung 2, Schulbuch
63 Gesetze, Regeln, Werte Die Entwicklung des Rechts | extra In Rom wurden Gesetze lange Zeit nur mündlich überliefert (Gewohnheits- recht). Um 450 v. Chr., auf dem Höhepunkt der Ständekämpfe, wurde das römische Recht im Zwölftafelgesetz niedergeschrieben. Es sollten strittige Fragen des Gewohnheitsrechts geklärt und Ungleichheiten zwischen Plebejern und Patriziern beseitigt werden. Die zwölf Tafeln wurden am Forum Romanum öffentlich aufgestellt. Sie enthielten Regeln für die Durchführung von gericht- lichen Streitverfahren zum Familienrecht, Eherecht, Schuldrecht oder Erbrecht. Ungeachtet ihrer sozialen Stellung galt das Zwölftafelgesetz für alle römischen Bürgerinnen und Bürger. Die zwölf Tafeln sind heute nicht mehr erhalten. Das Römische Recht wirkt bis heute nach Vieles aus der römischen Rechtsordnung gilt für Österreich und Deutschland sowie für andere europäische Länder auch heute noch. In Österreich sieht man den Einfluss des römischen Rechts u. a. im Allgemei- nen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Es ist das grundlegende Gesetz für das Zivilrecht in Österreich. Es wurde bereits im Jahr 1811 fertiggestellt und trat mit 1. Jänner 1812 in Kraft. Das ABGB wurde in der Zwischenzeit vielfach überarbei- tet und ergänzt. Das Familienrecht Auch das Familienrecht wird zu einem großen Teil im ABGB geregelt. § 40 ABGB legt fest, was unter einer Familie zu verstehen ist. Der Originaltext im Gesetzbuch lautet folgendermaßen: O Alte Kulturen, S. 36 Ausgabe des ABGB von 1811 P Paragraf, §: dient der Einteilung von Aufzählungen in vielen Gesetzen; jeder Paragraf wird durch das Paragrafzeichen „§“ und eine Zahl gekennzeichnet, z. B. §40 ABGB P Zivilrecht: wird auch als Bürgerliches Recht bezeich- net; es regelt die privaten Rechte und Pflichten von Personen (z. B. Familienrecht oder Erbrecht) A5 Gib die Definition von „Familie“ in §40 ABGB in eigenen Worten wieder. Schlage unbekannte Begriffe in einem Wörterbuch nach. (AW) Unter Familie werden die Stamm- ältern mit allen ihren Nachkommen verstanden. Die Verbindung zwischen diesen Personen wird Verwandt- schaft; die Verbindung aber, welche zwischen einem Ehegatten und den Verwandten des andern Ehegatten entsteht, Schwägerschaft genannt. §40 ABGB, JGS 946/1811 urn:nbn:de:bvb:384-uba000144-0034-2 Originalpassage des §40 im ABGB Internationale Regelungen und Gesetze Es gibt aber nicht nur Gesetze, die in einem Staat beschlossen werden und da- her nationale Gültigkeit haben (z. B. die Bundesgesetze in Österreich), sondern es bestehen auch übergeordnete internationale Regelungen. Hinzu kommen Regelungen, die für alle Mitgliedsländer übernationaler Organisationen wie der Europäischen Union (EU) Bedeutung haben. Sie gelten teilweise direkt in allen Mitgliedstaaten oder sie müssen dort umgesetzt werden. A6 Auch eure Klasse ist eine Gemeinschaft. Fasst gemeinsam Beschlüsse für Regeln, die in der Klasse für alle gelten sollen. Gestaltet dazu ein „Klassengesetzblatt“ und hängt es aus. (PHK) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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