Vielfach Deutsch 1, Arbeitsheft Sprachförderung und DaZ

Richtig schreiben R Einige Ratschläge zum richtigen Schreiben: Was man selbst tut, merkt man sich am besten: Schreibe die Wörter auf, die du dir merken willst, das ist wirksamer als sie nur zu lesen. Trage jedes Wort, das du falsch geschrieben hast, richtig in ein Rechtschreibheft ein: erst das Wort deutlich, am besten in Druckbuchstaben , dann verwandte Wörter und zuletzt das Wort im Satzzusammenhang. Statt des Rechtschreibheftes kannst du dir auch eine Rechtschreibkartei anlegen: Für jedes Wort verwendest du eine Karteikarte. Übe oft und regelmäßig, am besten mehrmals pro Woche, aber nur ca. zehn Minuten auf einmal. Achte beim Schreiben auf eine gut leserliche Schrift. Lass dir besonders bei Schularbeiten am Ende genügend Zeit, damit du das Geschriebene auf die richtige Schreibung kontrollieren kannst. Für eine Rechtschreibkartei brauchst du einen Karteikasten mit 6 Abteilungen, die letzte sollte größer sein als die anderen. 1 Ordne die Karten mit den neuen Wörtern in die erste Abteilung (= die vorderste). 2 Schreibe die Wörter ins Übungsheft ab und verwende sie in Sätzen. 3 Überprüfe nun, ob du dir die richtige Schreibung schon gemerkt hast. Am besten geht das, wenn du dir die Wörter diktieren lässt. 4 Die Karten mit den Wörtern, die du dabei richtig geschrieben hast, darfst du in die nächste Abteilung vorrücken lassen. 5 Wenn du ein Wort nicht richtig geschrieben hast, muss es immer in die erste Abteilung zurück. 6 Auf diese Weise kommen die Karten/Wörter immer weiter, bis sie in der sechsten und letzten Abteilung angekommen sind. Wichtig Ich lass mich nicht entmutigen, wenn manche Wörter nur sehr langsam in die letzte Abteilung wandern. Ordne die verwandten Wörter richtig zu. Unterstreiche den Wortstamm. Name namhaft, nämlich, der Vorname quer schwer tragen wider 1 vor Ü6 widerlich tragbar überqueren der Vorname der Träger erwidern beschweren die Tragkraft querfeldein der Widerstand die Beschwerde das Querformat die Schwerkraft ü Verwandte Wörter beweisen: der Beweis, Sie hat bewiesen, dass sie Recht hatte. 72 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum de Verlags öbv

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