Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch

Als Verkäufer einen Verkaufsprozess ausführen Ziel Erklärung Training Transfer 169 Als Verkäufer einen Verkaufsprozess ausführen Als Verkäufer einen Verkaufsprozess ausführen Der Verkäufer muss • die Ware/Leistung bereitstellen/liefern, • die Rechnung (AR) übergeben (UStG beachten), • die Zahlung entgegennehmen und kontrollieren, • alle Vereinbarungen und Gesetze einhalten. ZUSAMMEN­ FASSUNG Verkäufer Käufer Anfrage Bestellung Annahme und Überprüfung der Zahlung Annahme Zahlung Angebot Lieferung Rechnung Auftragsbestätigung • Die Lieferbedingung laut Kaufvertrag (z. B. ab, frei, frachtfrei) ist einzuhalten. • Bei Kaufverträgen ohne Liefer-    bedingungen gilt der Unter- nehmenssitz des Verkäufers als Lieferort. • Ein Lieferschein ist i. d. R. in doppelter Ausführung zu erstellen und unterzeichnen zu lassen. • Kriterien zur Transportmittelwahl:  passend/adäquat, kostengünstig,    verlässlich, umweltschonend • Ausstellung einer korrekten Rechnung (lt. UstG) • Anbieten verschiedener Zahlungs- möglichkeiten (z. B. Barzahlung,    Kartenzahlung sowie     Sofort-Überweisung, Paypal etc.) • Annahme und Überprüfung der  Zahlung Zug-um-Zug-Geschäft: Unmittelbarer Austausch von Ware/Leistung und Zahlung Lieferschein (delivery note): Begleitpapier einer Warenliefe- rung, das die Namen des Lieferan- ten und Empfängers, die Auftrags- nummer, das Datum und die Menge sowie Bezeichnung der gelieferten Waren stehen. In der Regel sind keine Preise ausgewie- sen. Gegenschein: Doppelte Ausführung des Liefer- scheins; verbleibt beim Lieferan- ten Frachtführer (carrier): übernimmt die Beförderung von Gütern am Landweg, auf Flüssen und anderen Binnengewässern oder zur Luft Spediteur (freight forwarder): organisiert Güterversendungen durch Frachtführer im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Auftraggebers Kleinbetragsrechnung (small value invoice): Rechnungen unter 400,00 EUR inkl. Umsatzsteuer E-Rechnung: Rechnungen, die elektronisch (z.B. per Mail) versendet werden qualifizierte elektronische Signatur: bestätigt die Echtheit der Her- kunft einer E-Rechnung FACHSPRACHE Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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