Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch
Erfüllung des Kaufvertrages – Alles läuft nach Plan 172 Annahme und Überprüfung der Ware Der Erfüllungsort der Lieferung oder Leistung ist laut Gesetz der Geschäftssitz des Verkäufers . Sie müssten also, wenn es keine Zu satzvereinbarungen im Kaufvertrag gibt , die Ware am Geschäfts- sitz/an der Niederlassung des Verkäufers prüfen und abholen, um den Kaufvertrag zu erfüllen. In der Praxis ist es allerdings üblich, dass Lieferbedingungen im Kaufvertrag vereinbart werden (siehe S.118 f.). Beim Onlinehandel ist die Zustellung der Ware üblich. Eine Abho- lung kommt aufgrund der meist großen Distanz von Käufer/in und Verkäufer/in nicht in Frage. In den Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen (AGB) der Verkäufer/in ist der Transport geregelt. Prüfung der Ware Nach der Lieferung werden Sie die Ware auf ihre Richtigkeit und Unversehrtheit überprüfen. Das ist wichtig, damit Sie, sollte etwas mit der Ware nicht stimmen, beim Lieferanten reklamieren können. Die Ware übernehmen und prüfen Frau Landauer hat für das Restaurant „Zum Seeadler“ bei einem neuen Lieferanten 200 Wassergläser bestellt. Die äußere Prüfung der Packstücke ergab, dass die rich- tige Menge geliefert wurde und die Verpackung auch nicht beschädigt war. Sie hat daher dem Frachtführer die Übernahme der Ware mit dem Zusatz „vorbehaltlich einer weiteren Prüfung“ auf dem Lieferschein bestätigt und die Ware somit über- nommen. Sie sollte nun so rasch wie möglich die Ware auf ihre Richtigkeit und Fehlerfreiheit prüfen, da sie Mängel und Falschlieferungen umgehend beim Lie- feranten reklamieren muss. 15.1 Verkäufer Käufer Anfrage Bestellung Annahme Zahlung Angebot Lieferung Rechnung Auftrags- bestätigung Prüfung der Ware äußerlich Verpackung beschädigt? Packstücke vollzählig? vollständige Prüfung bei kleinen Mengen richtige Ware? richtige Menge? Ware in Ordnung? etc. stichproben artige Prüfung bei großen Mengen inhaltlich PRAXIS q Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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