Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch

Erfüllung des Kaufvertrages – Es gibt Probleme 230 Das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) Das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) betrifft nicht nur Kreditverträge bei einer Bank, sondern auch andere Formen der Kreditierung zwischen Unternehmern als Kreditgeber und Verbrauchern als Kreditnehmern. Wie zum Beispiel entgelt- liche Zahlungsaufschübe und damit insbesondere die im Geschäftsverkehr häufigen Ratenzahlungsgeschäfte . Ist die Summe der Anzahlung und aller Raten jedoch nicht höher sein als der Barverkaufspreis, gelten die Bestimmungen des VKrG nicht. Ausdrücklich aus- genommen sind weiters Verträge mit einem Gesamtkreditbetrag bis zu EUR200,– sowie Kredite, die binnen drei Monaten zurückzuzahlen sind und bei denen nur geringe Kosten anfallen. Ihre Mutter war gestern Gastgeberin für eine PartyLiteBeraterin. An dem Abend wurde den Gästen in gemütlicher Runde bei Ihnen zu Hause die unterschiedlichsten Duftkerzen vorgestellt. Um welche Art von Geschäft handelt es sich hier? Welches Gesetz kommt zur Anwendung? Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und deren Recht auf Schutz personenbe­ zogener Daten . Eine Verarbeitung persönlicher Daten ist nach der neuen EU-DS- GVO nur zulässig, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen vorliegt: • der Verarbeitung der Daten wurde von der betroffenen Person ausdrücklich zugestimmt • die Datenverarbeitung ist zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich • die Datenverarbeitung ist zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen, erforderlich (z.B. Anfrage) • der Verantwortliche ist zur Datenverarbeitung rechtlich verpflichtet • die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Schutz lebenswichtiger Interessen • die Datenverarbeitung erfolgt für Aufgaben die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt • die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich Nicht betroffen davon sind Daten, die nicht einer bestimmten Person eindeutig zugeordnet werden können (z.B. anonymisierte Statistikdaten). Eine Datenverarbeitung liegt auch vor, wenn die Daten handschriftlich festgehalten bzw. verarbeitet werden! 18.4  Verbraucher­ kreditgesetz GECHECKT? 18.5  Datenschutzgrund­ verordnung MERKE  i Nur zu Prüfzwecken – Eigentum d s Verlags öbv

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