Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK I, Schulbuch
Verträge 66 So funktioniert es in der Praxis Kauf- und Mietverträge unterscheiden Kaufverträge werden im Privat- und Unternehmensbereich täglich abgeschlossen (z.B. Einkauf von Waren). Mietverträge betreffen im Privatbereich insbesondere den Wohnbereich, im Unternehmens bereich werden Geschäftslokale, Lagerhallen u.v.m. gemietet. Problem „Kauf- oder Mietvertrag?“ Sie möchten in eine eigene Wohnung ziehen, hierbei stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Kaufvertrag Mietvertrag Vorteil: • Eigentum am Kaufgegenstand wird erworben • Bei langer Nutzung billiger als laufende Miet zahlungen Vorteil: • Geringe Startkosten • Leicht abzuschließen, leicht zu beenden • Höhere Flexibilität Nachteil: • Hohe Einmalzahlung • meist Aufnahme eines Kredits notwendig • Rückgabe nur sehr eingeschränkt möglich Nachteil: • (Nur) Nutzungsberechtigung • Regelmäßige Mietzahlungen • meistens befristet W E R K V E R T R A G Zwischen Annas Futterhaus e.U., als Auftraggeberin einerseits und Frau Susanne Rotter, als Auftragnehmerin andererseits wird Folgendes vereinbart. 1. Werkleistung Gegenstand des Vertrages ist eine Neuprogrammierung der Website des Auftraggebers nach dem Leistungsverzeichnis vom 25. 1. 20... Die Arbeit ist bis spätestens 28. 2. 20.. fertigzustellen. 2. Entlohnung Das Honorar beträgt EUR 3.000,00 EUR exklusive Umsatzsteuer und steht der Auftragnehmerin nur nach Erfüllung der in Punkt 1 vereinbarten Werkleistung zu. Das Honorar wird von der Auftraggeberin binnen 30 Tagen nach Abnahme der Werkleistung auf das zu benennende Konto überwiesen. 3. Geheimhaltung und Datenschutz Alle der Auftragnehmerin mitgeteilten oder zugänglich gemachten Informationen, die nicht über die Website der Auftraggeberin zugänglich sind, unterliegen der strikten Geheimhaltung. Wien, 26. Jänner 20.. Wien, 26. Jänner 20.. Susanne Rotter Anna Szabo ……………………….. ……………………. Auftragnehmer Auftraggeberin PRAXIS q 7.2 Kaufvertrag Leistung: Ware Gegenleistung: Kaufpreis Mietvertrag Leistung: Nutzung einer Sache Gegenleistung: Mietzahlung Nur zu Prüfzwecken – Eige tum des Verlags öbv
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