Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK II, Schulbuch
Durch Lagerorganisation die Versorgung sicherstellen Ziel Erklärung Training Transfer 163 Durch Lagerorganisation die Versorgung sicherstellen Durch Lagerorganisation die Versorgung sicherstellen Zweck der Lagerhaltung ist, dass Güter in Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben aufbewahrt werden sollen. Die Lagerhaltung verfolgt je nach Branche unterschiedliche Ziele und Aufgaben : zeitlicher Aus- gleich, Qualitätsverbesserung, Sicherheit bei Lieferverzögerungen, kostengünstige Beschaffung, Schonung der Umwelt. ZUSAMMEN FASSUNG Zugänge Entnahmen Zweck Aufgaben Organisation Kosten der Materialversorgung Kosten- optimierung Lagerhaltung Bei der Lagerorganisation unterscheidet man Zentrallager und dezentrale Lager. Zweck der Lagerhaltung ist, dass Güter in Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben aufbewahrt werden sollen. An Kosten der Materialversorgung fallen Beschaffungskosten, Lager- haltungskosten und Fehlmengen- kosten an. Die ABC-Analyse unter- stützt beim effizienten Umgang mit Materialien. Eine Kostenoptimierung im Lager kann durch die Errechnung der Lagerkennzahlen, Lagerumschlags- dauer und Lagerumschlags- häufigkeit unterstützt werden. Lager (warehouse): ein Aufbewah- rungsort für Materialien und/oder Waren, die erst später benötigt werden z.B. in der Produktion oder für den Verkauf. effektiv (effective): Maßnahmen ergreifen, die zum gewünschten Ergebnis führen. (Die richtigen Dinge tun.) Umschlagshäufigkeit (turn over): gibt an, wie oft der durchschnitt liche Lagerbestand innerhalb eines bestimmten Zeitraums ver- kauft/verarbeitet wird. Mindestbestand (minimum stock): auch „eiserne Reserve“; Menge, die nicht unterschritten werden darf, um die Lieferbereit- schaft aufrecht zu erhalten; nicht zu verwechseln mit dem Melde bestand. effizient (efficient): ein gewünsch- tes Ergebnis wird mit geringem Aufwand erreicht bzw. wird bei gegebenem Aufwand das best- mögliche Ergebnis erreicht. (Die Dinge richtig tun.) FACHSPRACHE Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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