Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK II, Schulbuch

Materialwirtschaft 170 5. Aufgaben und Zuständigkeiten festlegen Konflikte zwischen Nachhaltigkeitsbeauftragten und Lieferkettenbeauftragten werden sich nicht immer ver- meiden lassen, daher ist die Unternehmensleitung gefordert, diese Prozesse zu steuern, zu überwachen und zu koordinieren und Mitarbeitern in allen Bereichen des Unternehmens Verantwortung für Nachhaltigkeit zu übertragen. Wie kann ein Unternehmen SSCM nachweisen? Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme über 20 Mio. Euro bzw. Umsatzerlösen über 40 Mio. Euro, die im öffentlichen Interesse stehen (Unternehmen aus dem Finanz- und Versicherungssektor, kapitalmarktorientierte Unternehmen), sind in Österreich gesetzlich verpflichtet , über ihre Aktivitäten im öko- logischen und sozialen Bereich zu berichten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem österreichische Nachhal­ tigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Das Gesetz nennt eine Reihe von Belangen, über die berichtet werden muss. Die Informationen beziehen sich mindestens, aber nicht ausschließlich auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte sowie auf die Bekämpfung von Kor- ruption und Bestechung. Der Aufsichtsrat hat die Verpflichtung auch diese nichtfinanzielle Erklärung zu prüfen. Immer mehr Nachhaltigkeitsberichte werden aber auch von Unternehmen ohne gesetzliche Verpflichtung ver- öffentlicht. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Informationspolitik und ein wichtiges Marketinginstru- ment. Die Global Reporting Initiative (GRI) entwickelte internationale Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltig- keitsberichten mit dem Ziel einer Standardisierung und Vergleichbarkeit dieser Berichte. Je nach Schwerpunkt unterscheidet man • Sozial- und gesellschaftsorientierte Standards (Global Compact, Labour Organization) • Ökologisch orientierte Standards (EMAS, ISO 14001) • Wirtschaftlich ausgerichtete Standards (ISO 9000, OECD Leitlinien) Es gibt aber auch sehr oft firmen- und brancheneigene Kodizes, sogenannte Codes of Conduct . Sie bilden die Grundlage für das Verhalten von Unternehmen gegenüber Zulieferanten, Belegschaft und anderen Partnern. Außerdem kann beobachtet werden, dass viele Unternehmen im Zuge dieser Berichterstattung auch die Sus­ tainable Development Goals (SDGs) , welche von den vereinten Nationen im Rahmen der „2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung“ definiert wurden, in ihre Berichte einbeziehen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verl gs öbv

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