Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK II, Schulbuch
Logistik 182 Logistikbereiche unterscheiden Entscheiden Sie in den folgenden Fällen um welchen Bereich der Logistik es sich handelt. Fall Logistikbereich Kellys Chips versucht sein Kartoffellager zu minimieren und ist auf der Suche nach neuen Partnern, welche die Kartoffeln erst anliefern, wenn neue Chips produziert werden. Römerquelle stellt die Abfüllung des Mineralwassers von Einwegplastikflaschen auf Mehrwegflaschen mit einem Pfandsystem um. Dazu sollen unter anderem neue Getränkeautomaten aufgestellt werden, die als Zahlungs- mittel diese Pfandflaschen akzeptieren. Mediaprint stellt den Transport seiner großen Papierrol- len um. Früher wurden die Papierrollen von Staplern, welche von Menschen gelenkt wurden, zur Druckeinheit gebracht, jetzt sollen die Stapler dies voll automatisch machen, ohne menschliches Zutun. Rewe führt neben dem Zentrallager in Wiener Neudorf ein weiteres in Oberösterreich, um die Waren auch möglichst schnell in die Filialen im Westen Österreichs zu bringen. Logistikbetriebe unterscheiden Entscheiden Sie in den folgenden Fällen ob es sich hier um einen Spediteur oder einen Frachtführer handelt. Fall Logistikbetrieb Sie wollen umziehen und wollen aber Ihr Hab und Gut nicht selbst in die neue Wohnung schleppen müssen. Deshalb beauftragen Sie Möbelpacker damit. Diese übernehmen für Sie die Verpackung, Verladung, Trans- port, Entladung, Auspacken, Möbelde- und -remontage sowie die Lampende- und -remontage. Die Reederei Ed Line vereinbart mit einem Unternehmen aus Hamburg Waren nach Madeira zu bringen. Im Vertrag wurde ausschließlich der Transport vereinbart. Die Zentralmatura wird jedes Jahr per Boten in die einzelnen Schulen gebracht. LKW-Walter erhält einen Spezialauftrag. Sie sollen Teile eines Windrades zur Stromerzeugung mit Hilfe eines Spezialtransportes von Wien nach Bregenz bringen. LKW-Walter kümmert sich um alle Formalitäten für den Spezialtransport und organisiert den Transport mit Hilfe eines anderen Unternehmens. AUFGABE 1 v AUFGABE 2 v Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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