Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK II, Schulbuch
Logistik 196 Transportdokumente Je nach Fahrziel und Ladung (auch Leerfahrt) benötigt der Transportunternehmer bzw. sein Fahrzeuglenker für seine mitgeführten Güter die unterschiedlichsten Dokumente, die er z. B. für eine Kontrolle auf der Straße bereit zu halten hat. Diese Dokumente werden Transportdokumente genannt. Prinzipiell kann man die Transportdokumente in zwei Gruppen unterteilen. In Frachtbriefe und Traditions papiere . Frachtbriefe Frachtbriefe haben primär Transportfunktion und dienen als Nachweis darüber, dass die Ware versendet wurde bzw. zum Transport an den Frachtführer übergeben wurde. Der Frachtführer kann die Ausstellung eines Frachtbriefes verlangen. Nach §426 Abs. 2 UGB soll ein Frachtbrief folgende Informationen enthalten: 1. Ort und Tag der Ausstellung; 2. Name und Wohnort des Frachtführers; 3. Name des Empfängers; 4. Ort der Ablieferung; 5. Bezeichnung des Gutes nach Beschaffenheit, Menge und Merkzeichen; 6. Bezeichnung der Begleitpapiere für eine zoll-/steueramtliche Behandlung oder polizeiliche Prüfung; 7. Bestimmung über die Fracht sowie einen etwaigen Vermerk über die Vorausbezahlung; 8. Besondere Vereinbarungen, z.B. über die Entschädigung wegen verspäteter Ablieferung; 9. Unterschrift des Absenders 14.5 Transportdokumente Frachtbriefe Traditionspapiere Konnossement Ladeschein Frachtbrief Posteinliefe- rungsschein Kurierempfangs- bestätigung Lagerschein Luftfrachtbrief (AWB) Bahnfrachtbrief (CIM) Lkw-Frachtbrief (CRM) Übernahme- Konnossement Bord- Konnossement Nu zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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