Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK II, Schulbuch

Logistik 198 Traditionspapiere Traditionspapiere dienen primär der Eigentumsübertragung . Es handelt sich hier um ein Wertpapier, das einen Anspruch auf Herausgabe einer Sache verbrieft, mit der Besonderheit, dass durch dessen Übergabe die körper- liche Übergabe der Ware ersetzt wird. Im See- und Binnenschiffverkehr tritt an die Stelle des Frachtbriefs das Konnossement . Der Verkäufer übergibt dem Verfrachter die Ware. Der Verfrachter gibt dafür dem Verkäufer das Konnossement. Der Verfrachter kann durch ein Konnossement • die Übernahme der Ware zur Verschiffung ( Übernahme-Konnossement ) oder • die Verbringung der Ware an Bord ( Bord-Konnossement ) bestätigen. Das Konnossement hat drei Funktionen : • Empfangsbestätigung für die Ware, • Transportverpflichtung des Reeders und • die Verpflichtung des Reeders, die Ware an denjenigen auszuhändigen, der ihm das Konnossement im Bestimmungshafen vorweist. Der Ladeschein und der Lagerschein sind noch zwei weitere Traditionspapiere und haben im Prinzip dieselbe Funktion wie das Konnossement. • Der Ladeschein ist das Transportdokument des Frachtgeschäfts auf Binnengewässern. • Der Lagerschein ist eine vom gewerblichen Lagerhalter ausgestellte Urkunde über den Empfang der eingelagerten Ware. Die Übertragung des Lagerscheins bewirkt den Eigentumsübergang der gelagerten Ware. Welche Papiere müssen einen Transport noch begleiten? Neben den Transportdokumenten gibt es auch die Begleitpapiere . Dies sind schriftliche Unterlagen, die die Ware beim Transport begleiten. Die Art und Anzahl der erforderlichen Papiere ist abhängig von Transportmittel, Transportweg, Warenart und Bestimmungen des Empfänger- und Ausfuhrlandes. Beispiele für solche Begleit- papiere sind: Zollfaktura, Ursprungszeugnis, Gewichtszertifikat bzw. Wiegebescheinigung, Carnet TIR, Carnet ATA etc. Absender (Verkäufer) Verfrachter (Reeder) Empfänger (Käufer) Nur zu Prüfzwecken – Eig ntum des Verlags öbv

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