Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK II, Schulbuch

Eine Firmenbucheintragung vorbereiten Ziel Training Transfer Erklärung 65 Eine Firmenbucheintragung vorbereiten Arten von Firmen Folgende Firmen sind möglich: • Personenfirma: Name der Einzelunternehmerin/des Einzelunternehmers oder einer Gesellschafterin/eines Gesellschafters (z.B. Luisa Denck e.U.) • Sachfirma: bezeichnet den Unternehmensgegenstand (z.B. BüroladeN OG) • Fantasiefirma: willkürliche Wortschöpfung; diese muss jedoch auch die Eigenschaften einer Firma erfüllen. • Gemischte Firma: Die Firma setzt sich aus einer Kombination von Personen-, Sach- und/oder Fantasiefirma zusammen (z.B. Holzbau Jürgen Schachner GmbH – Kombination aus Personen- und Sachfirma) Firmenbezeichnung Die Wahl der richtigen Firma ist wichtig, aber nicht immer ganz leicht. Für die unterschiedlichen Rechtsformen ist folgendes bei der Entscheidung zur Firmenbezeichnung zu beachten: Einzelunternehmen mit Eintrag im Firmenbuch Personen-, Sach-, Fantasie- oder gemischte Firma mit Zusatz „eingetra- genes Unternehmen“ oder „e.U.“. Es darf kein anderer Name als jener der Einzelunternehmerin/des Einzelunternehmens in die Firma aufgenommen werden. Personengesellschaft (OG, KG) Personen-, Sach-, Fantasie- oder gemischte Firma mit Zusatz „offene Gesellschaft“ oder „OG“ bzw. „Kommanditgesellschaft“ oder „KG“. Es darf nur der Name eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters in die Firma aufgenommen werden. Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, SE) Personen-, Sach-, Fantasie- oder gemischte Firma mit Zusatz „Gesell- schaft mit beschränkter Haftung“, „GmbH“ oder „Ges.m.b.H“ bzw. „Aktiengesellschaft“, „AG“ oder „AktG“ bzw. „SE“. Erwebs- und Wirtschafts­ genossenschaft Zusatz „eingetragene Genossenschaft“ bzw. „e.Gen.“ Die Rechtsform ist zwingend zusätzlich anzuführen, eine Abkürzung der Rechtsform ist erlaubt (e. U., OG, KG, GmbH, AG, SE etc.) Nicht im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer/innen müssen unter ihrem Vor- und Nachnamen auftre- ten. Geschäftsbezeichnungen dürfen nicht mit der Firma verwechselt werden! Geschäftsbezeichnungen dienen insbesondere der besseren Vermarktung des Unternehmens und können – auch von nicht eingetragenen Einzelunterneh- mer/innen – verwendet werden, um ihr Unternehmen zu kennzeichnen (z. B. Gasthof zum Erzberg). Viele Unternehmen haben auch kreative Erkennungszeichen (Logos). Diese kön- nen sie durch Markenschutzrechte beim Patentamt sichern. Darf der Name einer Kommanditistin/eines Kommanditisten in der Firma aufscheinen? 4.3 MERKE i GECHECKT? Nur zu Prüfzwecken – Eige tum des Verlags öbv

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