Unternehmen Wirtschaft - Betriebswirtschaft HAK II, Schulbuch

Eine Firmenbucheintragung vorbereiten Ziel Erklärung Training Transfer 71 Eine Firmenbucheintragung vorbereiten Eine Firmenbucheintragung vorbereiten Ob ein Unternehmen ins Firmenbuch einzutragen ist, hängt grundsätzlich von der Rechtsform ab : Kapital- und Personengesellschaften sowie Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind verpflichtend einzutragen. Eine Eintragungspflicht für Einzelunternehmen entsteht erst, wenn eine Rechnungslegungspflicht besteht. Mit der Eintragung ins Firmenbuch besteht auch die Firma. Als Firmenbezeichnung stehen Personen-, Sach-, Fantasiefirmen oder eine Mischung dieser zur Verfügung. Die Rechtsform ist verpflichtend anzugeben. Eine Firmenbezeichnung muss zur Kennzeichnung der Firma geeignet sein, diese von anderen klar unterschei- den und darf nicht irreführend sein. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Firmenbuchgericht , ausschlaggebend ist der Sitz des Unternehmens. ZUSAMMEN­ FASSUNG Eintragung ins Firmenbuch Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, SE) Personengesellschaft (OG, KG) Erwerbs- und Wirtschafts- genossenschaften* Einzelunternehmen Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rechnungs- legungspflicht keine Rechnungs- legungspflicht keine Eintragung ins Firmenbuch Firma Firmenbuch Arten Personenfirma Sachfirma Fantasiefirma Gemischte Firma Eigenschaften Zuständige Firmenbuch- gerichte Verpflichtende und freiwillige Eintragungen verpflichtend verpflichtend verpflichtend Kennzeichnungseignung Unterscheidungskraft Firmenwahrheit Handelsgericht Wien Landgerichte der Bundesländer verpflichtend freiwillig * Genossenschaften können ein Gewerbe erst nach Eintragung ins Firmenbuch anmelden. Firma = eingetragener Name des Unternehmens im Firmenbuch Firmenbuch = elektronisches Ver- zeichnis, das alle eingetragenen Unternehmen und Informationen zu diesen enthält Geschäftsbezeichnung = frei wähl- bare, zusätzliche Bezeichnung des Unternehmens Geschäftszweig = Gegenstand des Unternehmens, tatsächliche Geschäftstätigkeit Zweigniederlassung = eine vom Hauptsitz räumlich getrennte, organisatorisch weitgehend selbstständige, wirtschaftlich jedoch unselbstständige weitere Betriebsstätte FACHSPRACHE Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=