Gollenz Physik 2, Schulbuch

15 Jeder Körper hat eine bestimmte Masse. Die Masse ist die Ursache für seine Trägheit. Bei der Eisenkugel stellten wir eine größere Trägheit fest als bei der gleich großen Styroporkugel. Die Eisenkugel hat eine größere Masse als die Styroporkugel. Mit Hilfe der Masse kann man die Trägheitserscheinungen, die man z. B. beim Beschleunigen und Abbremsen oder bei der Kurvenfahrt von Fahrzeugen spürt, erklären. Wegen der Trägheit seiner Masse fliegt z. B. ein geworfener Ball eine gewisse Zeit weiter. Auch beim Kugelstoßen hängt die beim Abstoß erreichbare Geschwindigkeit unter anderem von der Masse der Kugel ab. Die Einheit der Masse (m) ist das Kilogramm (kg). Das Kilogramm ist die Masse des in Sèvres bei Paris aufbewahrten Internationalen Kilogrammprototyps (Abb. 5.4). 1 kg = 100dag = 1000g 1 g = 10dg = 100 cg = 1000mg 1 t = 1000 kg Die Masse eines Körpers wird mit einer Waage bestimmt. Du bist dran – zeige deine Kompetenz: 5.1 Diskutiere, welchen Zweck ein Sicherheitsgurt im Auto hat. 5.2 Wie könnte man in der Schwerelosigkeit die Eisenkugel und die Styroporkugel unterscheiden, wenn sie mit gleicher Farbe lackiert wurden? 5.3 Kann ein Mensch einen Eisenbahnwaggon anschieben? Warum fällt ihm das so schwer? 5.4 Führe den in Abb. 5.5 dargestellten Versuch durch. Wie kannst du ihn erklären? 5.5 Warum ist ein Medizinball nicht zum Fußballspielen geeignet? 5.6 Warum bleibt ein Auto nicht sofort stehen, wenn man auf die Bremse tritt? 5.7 Warum bleibt ein 100-m-Läufer nicht unmittelbar nach dem Ziel stehen? 5.8 Stelle einen mit Wasser gefüllten Teller auf den Tisch und zieh ruckartig an (Abb. 5.6). Was geschieht? 5.9 Warum ist es sinnvoll, beim Radfahren einen Fahrradhelm zu tragen? 5.4 Das „alte“ Urkilogramm (rechts) wurde im Mai 2019 durch eine Kugel aus hochreinem Silizium ersetzt. 5.5 Die Münze ist träge. 5.6 Auch Flüssigkeiten sind träge. Die Masse m eines Körpers gibt an, wie stark sich dieser einer Bewegungsänderung widersetzt (Trägheit). Die Einheit der Masse ist 1 kg. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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