unterwegs. Geographie und wirtschaftliche Bildung 1, Arbeitsheft

Einnahmen und Ausgaben im Haushalt 1 Lies den Text. Beantworte danach die Fragen und kreuze richtig an. a) Die häufigste Verschuldungsgefahr bei Jugendlichen besteht durch … Ausgaben für Computerspiele. hohe Handykosten. Ausgaben für Markenprodukte. b) Der zweithäufigste Grund für die Verschuldung junger Erwachsener ist … langer Urlaub. Krankheit und Scheidung. Arbeitslosigkeit. das Auto. c) Als Hilfe wird den Jugendlichen … das Handy verboten. das Taschengeld gestrichen. e in Projekt zur Vermeidung von Schulden angeboten. Schuldenfallen für Jugendliche Laut einer Studie sind die Handykosten die Gefahr Nummer 1 für Jugendliche. Die Jugendlichen unterschätzen die Kosten. Handyrechnungen sind eindeutig höher als das Taschengeld, das ihnen zur Verfügung steht. Eine weitere Kostenfalle ist bei jungen Erwachsenen das Auto, gefolgt von den zu hohen Wohnkosten. Tausende Menschen suchen jährlich Hilfe bei der Schuldenberatung. Um bei der Gruppe der 18- bis 25-Jährigen gegenzusteuern, werden Projekte zur Vermeidung von Schulden gestartet. Allgemein verschulden sich häufiger Männer als Frauen. Schulden bei Banken, Versandhäusern und Handynetzbetreibern gehören ebenso dazu wie Rückstände bei Mieten, beim Finanzamt sowie bei Behörden. Als Gründe dafür werden unter anderem Arbeitslosigkeit, Krankheit und Scheidung genannt. 2 Ergänze das Haushaltsbuch. Schreibe alle deine Einnahmen und Ausgaben einer Woche auf. Haushaltsbuch für die Woche von Montag bis Sonntag Taschengeld für eine Woche: ¤ Erspartes Taschengeld aus den Vorwochen: € Datum Was? Einnahmen Ausgaben Taschengeld ¤ ¤ ¤ ¤ ¤ ¤ ¤ ¤ ¤ ¤ Summe: ¤ ¤ Summe Einnahmen – Summe Ausgaben = ¤ +/– – so viel Geld hatte ich: ¤ – ausgegeben habe ich: ¤ das ist mir geblieben oder … ¤ um so viel hatte ich zu wenig: ¤ 3 Häufige Gründe für Schulden sind Kosten für das Handy, das Auto und die Wohnung, aber auch Arbeitslosigkeit. Stelle Vermutungen an, warum so viele Menschen in diese Schuldenfallen tappen. 11 Schulbuch 22–23 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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