Die Sozialpartnerschaft Wirtschaftsteilnehmerinnen und Wirtschaftsteilnehmer haben unterschiedliche Interessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen sich … Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wünschen sich … faire Entlohnung durch ein möglichst hohes Gehalt. (1) hohe Gewinne zu erzielen. an Gewinnen und Erfolgen des Unternehmens beteiligt zu werden. (2) Lohnnebenkosten für Pensionen, Gesundheit, Arbeitslosenversicherung gering zu halten. Chancen auf eine erfolgreiche Karriere, Möglichkeiten zur Weiterbildung. (3) bei hoher Effizienz billig zu produzieren. kurze Arbeitszeiten, flexible Zeiteinteilung. (4) wenige gesetzliche Beschränkungen für ihr Wirtschaften. finanzielle Entlohnung für gute Leistungen. (5) angemessene Löhne und Gehälter. Schutz der Gesundheit durch einen klaren gesetzlichen Rahmen. (6) die Möglichkeit zu haben Überstunden anzuordnen. die Bereitstellung guter Sozialleistungen (zB für Gesundheit). (7) gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen ihr Unternehmen profitiert. Gemeinsame Interessen der Wirtschaftsteilnehmer sind … geringer Krankenstand – Gesundheit und kein Ausfall des Personals. Wertschätzung für die erbrachte Arbeit – sowohl finanziell als auch sozial. einen sicheren Arbeitsplatz und ein gesichertes Unternehmen zu haben. M1 Unterschiedliche Interessen treffen auf dem Markt aufeinander. Kompromisse finden Die Sozialpartnerschaft ist die Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Du kannst dir Verhandlungen zwischen Unternehmens- und Personalvertretern wie eine Verhandlung im Klassenrat vorstellen. Es sollen Lösungen für Probleme gefunden werden, indem fair miteinander gesprochen wird. Die öffentliche Austragung von Konflikten soll vermieden werden. Wenn die Interessen der Wirtschaftsteilnehmerinnen und Wirtschaftsteilnehmer zu unterschiedlich sind und keine Kompromisse gefunden werden, kann es zu Streiks kommen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer legen ihre Arbeit nieder (M2, M3, M4, M6). In Österreich wird selten oder nur kurz gestreikt. Kollektivverträge sorgen für faire Bedingungen Jedes Jahr werden Kollektivverträge von dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Wirtschaftskammer (WKO) verhandelt (siehe auch S. 50). Diese Verträge legen viele Einzelheiten fest, die durch Gesetze nicht geregelt sind (M5). Welcher Kollektivvertrag für wen gilt, kommt auf die Branche an. Das Gesetz schreibt vor, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Kollektivvertrag einsehen können. Der geltende Kollektivvertrag muss also in jedem Betrieb aufliegen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich so über ihre Rechte und über die ihnen zustehenden Löhne und Gehälter informieren. Unternehmen müssen für ähnliche Arbeit zB dieselbe Entlohnung und einheitliche Schutzvorkehrungen bieten. Kollektivverträge enthalten auch Regelungen über Arbeitszeiten, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mindestlöhne und Grundgehälter oder Schutzbestimmungen bei Kündigungen. Wenn Unternehmer die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ernst nehmen und kein Interesse an seriösen Verhandlungen haben, entstehen Konflikte. Wenn alle Schlichtungsversuche und andere gesetzte Maßnahmen gescheitert sind, greifen Gewerkschaften und ÖGB zum mächtigen Mittel Arbeitskampf. In Österreich gibt es ein Recht auf Streik. Es herrscht die so genannte Streikfreiheit. (nach: www.betriebsraete.at, abgerufen am 24.8.2023) M2 Streiken erlaubt? 76 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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