Europa und die Europäische Union 1 Nenne je zwei Produkte oder Geräte, die du in deinem Haushalt finden kannst, die mit den Siegeln M1 bis M4 gekennzeichnet sind. (HK, I) 2 Finde mit Hilfe der Homepage der Österreichischen Bundesbahnen (www.oebb.at) heraus, welche Rechte du im Falle einer Verspätung oder eines Ausfalls deines Zugs hast. (HK, II) 3 Erkläre den wesentlichen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. (UK, II) 4 Der VKI informiert unter anderem über gefährliche Waren und Rückrufaktionen. Informiere dich auf der Website www.vki.at und finde heraus, welche Produkte aktuell zurückgerufen werden und warum. (HK, I) 5 Besuche die Website der AK (www.arbeiterkammer.at) und informiere dich unter der Rubrik Konsumentenschutz zum Thema „Handy und Internet“. Notiere drei hilfreiche Tipps. (HK, II) O AH S. 24 Dienstleistungssicherheit Noah (14): „Ich fliege mit meinen Eltern im Sommer nach Lissabon. Was passiert eigentlich, wenn der Flug Verspätung hat oder ganz ausfällt? Haben wir dann einfach Pech gehabt? Ich höre so oft von solchen Fällen und würde gerne Bescheid wissen, was uns erwartet.“ Antwort: „Durch die europäischen Flug- und Fahrgastrechte bist du auch auf Reisen abgesichert, wenn sich etwa dein Flug verspätet oder dein Zug ausfällt. Unter bestimmten Umständen hast du dann Anspruch auf Entschädigungen. Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden bekommst du, je nach Strecke, zwischen 250 € und 600 € Entschädigung. Das gilt, wenn du aus einem EU-Staat wegfliegst oder wenn du mit einer EU-Fluggesellschaft in einem Nicht-EU-Staat abhebst.“ Verbraucherschutz – diese Rechte hast du Viele Gesetze schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der EU beim Kauf von Waren und Dienstleistungen. Für viele Produkte, die du in der EU kaufst, hast du zwei Jahre Anspruch auf Gewährleistung. Ist etwa dein Tablet innerhalb dieses Zeitraums ohne eigenes Verschulden kaputt geworden, muss es kostenlos repariert oder ersetzt werden. Dabei ist egal, wo in der EU du das Gerät gekauft hast. Beim Online-Einkauf hast du ein zweiwöchiges Rückgaberecht, falls du dich doch anders entscheiden solltest. EU-Rechtsvorschriften verbieten außerdem versteckte Abgaben und Gebühren im Internet. Auch dürfen auf Websites nicht vorab Kästchen angekreuzt sein, durch die du unabsichtlich zB eine Reiseversicherung abschließt, ohne das zu wollen. Bei Fragen zum Verbraucherschutz kannst du dich an verschiedene Institutionen wenden: an den Verein für Konsumenteninformation (VKI), an das Sozialministerium und an die Arbeiterkammer (AK). Garantie oder Gewährleistung? Kennst du den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Eine Garantie ist eine freiwillig übernommene vertragliche Haftung des Herstellers. Sie kann, muss aber nicht kostenlos sein. Die Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend. Hat dein gekauftes Produkt Mängel, hast du Gewährleistungsansprüche gegenüber der Verkäuferin oder dem Verkäufer. M4 Beim Online-Shopping hast du ein zweiwöchiges Rückgaberecht. Der Hauptgrund ist, dass man die Ware nicht wie im Geschäft persönlich ansehen und prüfen kann, sondern nur auf dem Bildschirm sieht. 53 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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