28 Arbeitsheftseite 15 Sexuelle Handlungen benötigen die Zustimmung aller beteiligten Personen. Auch in der deutschen Sprache wird dafür oft das Wort Consent verwendet (Englisch „to consent“, was so viel bedeutet wie „zustimmen, übereinstimmen“). Das bedeutet, dass alle beteiligten Personen der Handlung zustimmen. Man sagt ja zueinander und fragt, ob eine bestimmte Handlung in Ordnung ist. Dabei ist nicht nur Geschlechtsverkehr an sich gemeint, sondern jegliche Berührung und sexuelle Handlung (zB Küssen, Berührungen an intimen Stellen). Manchmal kann Nein sagen schwierig sein, weil man durch eine Grenzüberschreitung erstarrt. Gerade deshalb ist das Konzept des Consent einfacher verständlich und immer mehr bekannt. Man kann eine bestimmte Handlung klar ablehnen und, wenn sich etwas nicht mehr gut anfühlt, die Zustimmung jederzeit zurückziehen. Du darfst deine Meinung ändern, wenn du etwas nicht (mehr) möchtest ( B 1). Es ist zB völlig in Ordnung, während des Geschlechtsverkehrs aufhören zu wollen. Was versteht man unter Missbrauch? Wenn du nicht berührt werden willst und eine Berührung als unangenehm empfindest, kann ein mulmiges Gefühl entstehen. Sexueller Missbrauch ist eine Grenzüberschreitung und eine Form von Gewalt. Wenn jemand zu einer sexuellen Handlung gezwungen wird, ist das sexueller Missbrauch. Aber auch wenn jemand nicht zugestimmt hat und das ignoriert wird, ist das Missbrauch. Auch Gespräche können in dir das Gefühl erzeugen, dass hier etwas nicht in Ordnung ist. Immer wieder versuchen Menschen, das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen zur Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse auszunutzen. Manche dieser Menschen nehmen dir sogar das Versprechen ab, mit niemandem darüber zu sprechen. An so ein Versprechen musst du dich nicht halten! Gesetzliche Regelungen Das Schutzalter liegt in Österreich bei 14 Jahren. Das bedeutet, dass du erst ab 14 Jahren gesetzlich einer sexuellen Handlung zustimmen kannst. Sexuelle Handlungen von erwachsenen Personen mit Kindern sind verboten und damit strafbar. Wenn beide beteiligten Personen unter 14 Jahren alt sind, sind sexuelle Kontakte ebenfalls verboten, aber nicht strafbar. Man ist erst ab 14 Jahren strafmündig. Wenn eine der beiden Personen unter 14 Jahre alt ist, ist Geschlechtsverkehr strafbar, wenn die andere Person über drei Jahre älter ist. Außerdem sind sexuelle Handlungen mit Autoritätspersonen (zB Lehrerinnen und Lehrer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber) und mit Familienmitgliedern (sogenannter Inzest) verboten. Ebenso ist es verboten, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen eine Geldleistung oder in Zusammenhang mit Pornografie durchzuführen. B 1 Ja oder nein zu sagen, ist dein Recht! • Lass dich zu nichts überreden oder drängen, wozu du (noch) nicht bereit bist! • Lass dich auf nichts ein, wofür du dich schämst oder wovor du dich fürchtest! • Besprich deine Wünsche mit der anderen Person! Höre dir ihre Wünsche an! • Verführe andere nicht zu etwas, was sie oder er nicht will! • Sage Stopp, wenn du bei etwas nicht weitermachen willst! Akzeptiere auch ein Stopp deiner Partnerin oder deines Partners! • Alles, was anderen Schaden zufügen kann oder weh tut, ist verboten! • Schweigen ist keine Zustimmung. • Nicht zustimmen können … – schlafende Personen. – durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen. – Personen, die Angst haben oder unter Druck gesetzt werden. Wichtig! Zusatzmaterial v3g6mx Grenzüberschreitungen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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