BioTOP 1, Arbeitsheft

Wanderung von Lurchen Der Mensch beeinflusst und zerstört natürliche Landschaften. Er legt Felder an, wo früher bunte Wiesen waren. Er baut Straßen und Siedlungen. Durch die Straßen und die Autos wird die Wanderung der Lurche (vor allem von Kröten, aber auch von Fröschen oder Teichmolchen) immer gefährlicher. Außerdem werden Feuchtgebiete, wie zB feuchte Wiesen oder kleine Gewässer, trockengelegt. Die Lurche müssen weite Strecken zurücklegen, um zu geeigneten Gewässern zu gelangen. Schutzzäune sollen die Lurche schützen und ihnen eine sichere Wanderung ermöglichen. Sie werden im März – zu Beginn der Wanderung – auf der Straßenseite aufgestellt, die weiter vom Gewässer entfernt ist. In gleichmäßigen Abständen werden Plastikkübel in den Boden eingegraben. Auf ihrer Wanderung gelangen die Lurche an den Zaun. Da sie ihn nicht überwinden können, wandern sie an ihm entlang und fallen in die Kübel. Jeden Tag werden die Tiere aus den Plastikkübeln genommen und über die Straße getragen. Manchmal gibt es auch Tunnel, durch die die Lurche sicher wandern können. Nach der Wanderung zum Gewässer werden die Schutzzäune abgebaut und auf der anderen Straßenseite wieder aufgebaut. Jetzt wird der Rückweg der Lurche gesichert und geschützt. 1 Überlege und notiere, welche Eigenschaften ein Gewässer haben muss, damit Kröten es nutzen können. 2 Suche auf der Karte naturnahe Gewässer in deiner Wohnumgebung und besuche diese. Entscheide anhand deiner Beobachtung, ob hier ein geeigneter Lebensraum für Kröten vorhanden ist. Dokumentiere die Lage des Gewässers, die Pflanzen um das Gewässer und mögliche Tiere, die in diesem Gewässer leben. Fertige dazu Fotos an. 3 Suche Gebiete in der Umgebung des Gewässers, die den Kröten das restliche Jahr über als Lebensraum dienen könnten. Dokumentiere die Bedingungen an diesen Orten durch Fotos. 4 Wenn es Schutzeinrichtungen für die Wanderungen der Lurche gibt, halte diese durch Fotos fest. 5 Wenn es keine Schutzeinrichtungen gibt, entwirf einen Plan für eine sichere Krötenwanderung. 46 Zum Thema Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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