einfach bio 4, Arbeitsheft aktiv

➝ Schulbuch-Seiten 30 – 31 Genuss, Gewöhnung und Abhängigkeit A1 Lies den Text. Ergänze dann in der Tabelle darunter, was man unter Genuss, Gewöhnung und Abhängigkeit versteht und ergänze jeweils zwei eigene Beispiele. Beurteile außerdem die jeweiligen Folgen für das Nervensystem. Wann wird es gefährlich? Was unterscheidet Genuss, Gewöhnung und Abhängigkeit? Das ist nicht ganz leicht zu beantworten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO, World Health Organization) ist dieser Frage nachgegangen und hat die wichtigsten Merkmale dazu festgehalten. Wenn man etwas genießt, so ist das nicht mit negativen Folgen verbunden. Die Person fühlt sich in der eigenen Haut wohl. Sie ist körperlich sowie seelisch fit und fühlt sich auch im Zusammenleben mit anderen Menschen gut. Bei Gewöhnung kommt hinzu, dass ein intensives Verlangen verspürt wird. Dieses Verlangen besteht darin, etwas zu tun oder zu konsumieren, um das damit verbundene Wohlbefinden wieder zu erreichen. Eine seelische oder körperliche Abhängigkeit ist nur in geringem Ausmaß vorhanden, daher kommt es nicht zu Entzugserscheinungen. Auch Folgen, die eventuell schädlich sind, treten kaum bis gar nicht auf. Bei einer Abhängigkeit ist das Verlangen nach einem Stoff oder einer Tätigkeit so groß, dass die Betroffenen nicht widerstehen können. Im Laufe der Zeit muss die Dosis erhöht werden, um das gewünschte Wohlbefinden erneut zu erreichen. Fehlt der Stoff oder der Reiz, so kommt es zu körperlichen und/oder seelischen Entzugserscheinungen. Dieses Verhalten schädigt die abhängige Person und die Bezugspersonen (z. B. die Familie). B1 Rauchen macht abhängig. Genuss Gewöhnung Abhängigkeit Beispiele: Beispiele: Beispiele: A2 Bewerte und kreuze jeweils die richtige Zuordnung an. Begründe. Genuss Gewöhnung Abhängigkeit Nico trinkt gelegentlich ein Glas Wein. Sophia trinkt beim Essen immer Bier. Hat Luca keine Zigaretten, wird er nervös. Ruth isst täglich drei Tafeln Schokolade. Franz isst manchmal ein Stück Kuchen. Mensch und Gesundheit 15 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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