142 Fallbeispiel Kompetenzorientierte Lernziele Hintergründe des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verstehen die Bedeutung der Ukraine für die EU analysieren Ukraine Die Ukraine auf dem Weg in die EU Schon in den 1990-er Jahren hatte die Ukraine Absichten geäußert, der Europäischen Union beitreten zu wollen. Damals forderte die EU Reformen in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung. Nachdem von seiten der EU Fortschritte anerkannt worden waren, trat 1998 das Ukraine-EU-Partnerschafts- und Kooperationsabkommen in Kraft. Ende Februar 2022 stellte die Ukraine einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Im Juni 2022 wurde die Ukraine von allen Mitgliedstaaten als Bewerberland anerkannt. Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der EU einigten sich im Dezember 2023, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen. Gleichzeitig bekräftigten sie ihre Entschlossenheit, das Land so lange wie nötig gegen den russischen Angriffskrieg zu unterstützen. Im Juni 2024 wurde beschlossen, die Beitrittsverhandlungen zu starten. In den kommenden Jahren werden in insgesamt 35 Verhandlungskapiteln die einzelnen Bereiche, zB Rechtsstaatlichkeit, Wirtschaftspolitik, Außenpolitik, behandelt. Laut der ukrainischen Ministerin für europäische Integration, Olha Stefanischyna, müsse die Ukraine noch viel unternehmen, um Teil der europäischen Familie zu werden. Gesetzgebung, Wirtschaft und Rechtssystem müssen an europäische Standards angepasst werden. Die EUKommission stellte fest, dass die Ukraine mit starker Unterstützung durch die Bevölkerung trotz des Krieges bei den Reformbestrebungen in wichtigen Bereichen gut vorankomme, zB: • Reform des Justizwesens • Begrenzung des Einflusses der Oligarchen (= Menschen, die nach dem Ende des Kommunismus durch das Aufkaufen von zB Industriebetrieben enorme Reichtümer erwarben) • Bekämpfung der Geldwäsche • Reform der Justizverwaltung • Schutz von Minderheitenrechten Laut Professor Dr. Henrik Vos vom Institut für Politikwissenschaften der Universität Gent ist ein tatsächlicher Beitritt frühestens 2030 realistisch. Russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine Nach dem Euromaidan 2013/2014 und der völkerrechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim durch die Russische Föderation im Februar/März 2014 sowie dem Eindringen russischer Kämpfer in der Ostukraine fanden zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Ukraine, Russlands und westlicher Staaten Gespräche über mögliche Friedenslösungen statt. Die Bestimmungen im „Minsker Abkommen“ (2015) wurden jedoch nur teilweise umgesetzt. Nachdem bereits ab Frühjahr 2021 etwa 150.000 russische Soldaten an der Grenze zur Ukraine aufmarschiert und im Jänner 2022 Cyberangriffe auf die kritische Infrastruktur der Ukraine erfolgt waren, begann am 24. Februar 2022 die russische Invasion in der Ukraine. Den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine versuchte der russische Präsident u.a. durch angebliche Verletzungen der Rechte russischsprachiger Ukrainerinnen und Ukrainer und eine angebliche Sicherheitsbedrohung Russlands zu rechtfertigen. Die UNO-Generalversammlung hat diese Argumentation verworfen und am 2. März 2022 mit 141 Ja-Stimmen, bei fünf Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen, eine Resolution beschlossen (M1). Mit Stand Mai 2025 dauert der Krieg mit unverminderter Härte und zunehmender Zerstörung an. Seit Kriegsausbruch wurden laut UNHCR weltweit rund 6,5 Mio. Flüchtlinge registriert, etwa 3,7 Mio. Menschen sind innerhalb der Ukraine auf der Flucht. UNO-Berichte sprechen von einer genozidalen Politik Russlands und von Verschleppungen und Folter in den russisch besetzten Gebieten. Die Ukraine erhält aus vielen Staaten humanitäre Hilfslieferungen sowie finanzielle Unterstützung. Viele Staaten liefern zudem Waffen zur Verteidigung des Landes. Die Generalversammlung … 1. bekräftigt ihr Bekenntnis zur Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen …; 2. missbilligt auf das Schärfste die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine …; 3. verlangt, dass die Russische Föderation ihre Gewaltanwendung gegen die Ukraine sofort einstellt und jede weitere rechtswidrige Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen jedweden Mitgliedstaat unterlässt; 4. verlangt außerdem, dass die Russische Föderation alle ihre Streitkräfte unverzüglich, vollständig und bedingungslos aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen abzieht … (https://www.un.org/depts/german/gv-notsondert/ a-es11-1.pdf, abgerufen am 21. 5. 2025) M1 Resolution ES-11/1 der UN-Generalversammlung: Die UNO fordert Russland zum Abzug auf. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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