92 Fallbeispiel Kompetenzorientiertes Lernziel die Wettbewerbspolitik der EU untersuchen Wie die EU-Wettbewerbspolitik unser Leben beeinflusst Die Wettbewerbsregelungen der EU wurden zum Schutze der Unternehmen gleichermaßen wie der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen. Konkret versuchen sie einerseits den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu gewährleisten und andererseits eine größere Auswahl, niedrigere Preise sowie eine höhere Produktqualität für die Konsumentinnen und Konsumenten zu sichern. Nachfolgend wird anhand eines typischen Arbeitsplatzes von Jugendlichen beispielhaft veranschaulicht, wo überall das EU-Wettbewerbsrecht lenkend eingreift. Am 18. Mai 2017 hat die Kommission gegen Facebook eine Geldstrafe von 110 Mio. Euro verhängt. Begründung: Im Jahr 2014 hatte die Kommission nach der EU-Fusionskontrollverordnung die Übernahme von WhatsApp durch Facebook genehmigt. Allerdings hatte Facebook damals unrichtige bzw. irreführende Angaben gemacht. 2009 hat die EU-Kommission eine Rekordstrafe in Höhe von 1,06 Mrd. Euro gegen den Chiphersteller Intel verhängt. Konkret hat das Unternehmen führenden Computerherstellern Rabatte gewährt, damit seine Prozessoren gekauft wurden. Somit hat der Konzern seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt. 2014 wurde den Unternehmen Infineon, Philips, Samsung und Renesas für ihre Teilnahme an einem Kartell für Smartcard-Chips eine Geldbuße von 138 Mio. Euro auferlegt. Smartcard-Chips werden zB für SIM-Karten von Handys, Bankkarten, Personalausweisen und Pässen verwendet. Seit 2015 prüft die Kommission, inwieweit der grenzüberschreitende elektronische Handel Einschränkungen unterliegt. Konkret besteht der Verdacht, dass marktbeherrschende Unternehmen durch so genanntes Geoblocking (= das Aussperren von Nutzerinnen und Nutzern mit IP-Adressen aus bestimmten Regionen) den freien Handel behindern könnten. Im September 2017 erklärte die Kommission die Steuervergünstigungen Luxemburgs von rund 250 Mio. Euro zugunsten von Amazon für unzulässig. Solche versteckten Beihilfen sind in der EU verboten. Am 27. Juni 2017 stellt die Kommission fest, dass Google gegen die EU-Kartellrechtsvorschriften verstoßen hat. Das Unternehmen hat seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine missbraucht, indem es einem anderen Google-Produkt, Google Shopping, einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hatte. Der Schweregrad dieses Verstoßes zeigt sich in der Höhe der Geldbuße: 2,4 Mrd. Euro. Die EU-Kommissarin für Wettbewerbsfragen, Margrethe Vestager, hat die Ergebnisse des Verfahrens gegen Irland wegen möglicher Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht vorgestellt. Dabei geht es um massive Steuervergünstigungen für Apple. Apple muss nun 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzahlen. Der Konzern lässt einen erheblichen Teil seines weltweiten Geschäfts über Tochterunternehmen in Irland laufen. Dort beträgt der Steuersatz lediglich 12,5%. Doch Irland gewährte Apple darüber hinaus zusätzliche Steuervergünstigungen, so dass Apple auf seine europäischen Gewinne unterm Strich extrem niedrige Steuern zahlte. Im Februar 2020 verhängte die Kommission gegen NBC eine Geldbuße in Höhe von 13,5 Mio. Euro. Das amerikanische TVNetwork hatte in den Jahren zuvor europäische Händler beim Verkauf von Fanartikeln (zB Jurassic Park, Trolls und Minions) rechtswidrig daran gehindert, die Artikel grenzübergreifend und an verschiedene Zielgruppen zu verkaufen. Damit wurde der freie Handel behindert. M1 Wettbewerbsverfahren Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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