Treffpunkt Deutsch 1 - Deutsch Sprachlehre, Schulbuch

Argumentieren und appellieren Hier findet ihr verschiedene Anredeformen. Besprecht: Welche der Anrede- bzw. Grußformeln würdet ihr in welchen Situationen verwenden? Was ist in Österreich bzw. in eurer Region der übliche Gruß? Unterscheidet dabei auch zwischen mündlichem und schriftlichem Gebrauch. Liebe Frau Neuhuber! Servus! Grüß Gott, Frau Neuhuber! Griaß Eahna! Guten Tag, Frau Neuhuber! Hi! Sehr geehrte Frau Direktorin Mag. Neuhuber! Hochverehrte Frau Neuhuber! Guten Morgen, Frau Neuhuber! Prüft den Briefentwurf von George und besprecht in der Klasse: Welche Aussagen könntet ihr in eurer E-Mail an den Elternverein übernehmen? Nutzt dabei eure Arbeitsergebnisse von Aufgabe 5 auf Seite 125. Formuliere einen passenden Betreff für das E-Mail an den Elternverein. An CC / BCC Betreff Schreibe nun auf der Grundlage der Vorarbeiten in deinem Heft den eigentlichen E-Mail-Text an den Elternverein. Du kannst dazu außerdem die folgende Übersicht nutzen. Aufbau des E-Mails Stichworte Anrede Sehr geehrte Damen und Herren! Grund des E-Mails gemeinsame Überlegungen in der Klasse geplante Verschönerung des Schulhofs Begründung des Projekts mehr Abwechslung bessere Erholung in der Pause und dadurch größere Konzentration im Unterricht Begründung für das Schreiben gerade an den Elternverein Lehrerin hat vom Elternverein erzählt Hoffnung, dass die Eltern den Wunsch der Kinder verstehen Bitte an den Elternverein Geld für den Kauf von Spielen Kontakt mit der Schulleitung herstellen bei der Schulleitung für das Projekt werben Schlussgruß Mit freundlichen Grüßen 4 C In offiziellen Briefen und E-Mails lautet die übliche Begrüßung „Sehr geehrte/r Frau/Herr X“. Kennt man die Adressatin bzw. den Adressaten nicht namentlich, so schreibt man: „Sehr geehrte Damen und Herren!“ Kennt man sich besser, kann man auch „Lieber Herr X“ oder „Guten Morgen, Frau Y“ schreiben. Die übliche Schlussformel lautet „Mit freundlichen Grüßen“. Merke 5 C 6 N 7 Schreiben Lesen Zuhören und Sprechen 127 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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