querdenken 2, Schulbuch

102 Mittelalter Das mittelalterliche Lehenswesen Persönliche Bindung zwischen Herrscher und Vasallen Grund und Boden zu besitzen, war im Frühmittelalter von entscheidender Bedeutung, denn die Menschen lebten fast ausschließlich von der Landwirtschaft. Zu einem großen Teil verfügte der König über das Land und verlieh einen Teil an Adelige seines Reiches (Feudalismus). Für diese Lehen musste der Adel entsprechende Leistungen erbringen (Kriegsdienst) und den König in Friedenszeiten beim Regieren sowie bei der Verwaltung des Landes unterstützen. Auch Adelige konnten an Vasallen Lehen vergeben bzw. deren Kriegsausrüstung gegen eine Abgeltung finanzieren. Beide waren durch ein persönliches Treueverhältnis verbunden. Der Vasall behielt seine persönliche Freiheit. PPFeudalismus: lat. „feudum“ (Lehngut); gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Ordnung im Mittelalter PPVasall: ursprüngliche keltische Bezeichnung für Mann, Knecht; im frühen Mittelalter (5.–7. Jh.) war dies jemand, der sich freiwillig in den Dienst eines Adeligen stellte; das Verhältnis beruhte auf Treue, einer persönlichen Beziehung, die Schutz durch den Lehensherrn und Dienstleistungen durch den Vasallen umfasste ››Das Wort „Leihe“ leitet sich von Lehen ab. O Herrschaftsformen, S. 74 Herzogsstuhl in Maria Saal, Foto, 1990 (Kärnten) ››Der Herzogsstuhl geht auf das 9. Jh. zurück und wurde bei Lehensübergaben verwendet. PPSachsenspiegel: reich illustriertes Rechtsbuch von 1220/1235 O S. 121, Ü2 M1 A4 • Hinterfrage die symbolische Bedeutung, der im Bild dargestellten Tätigkeiten, beispielsweise „die Hände geben“ oder „einen Eid leisten“. • Ziehe einen Vergleich zu verbindlichen Versprechen, die heute geleistet werden. (HFK, HOK) Darstellungen aus dem „Sachsenspiegel“, Buchmalerei, um 1300 Nach dem Tod eines Vasallen fiel dessen Lehen zunächst an den Lehensherrn zurück, der dieses erneut vergeben konnte. Mit der Zeit wurden Lehen jedoch innerhalb einer Familie erblich. Diese Entwicklung schwächte die Position des Königs und half einzelnen Adelsfamilien (z. B. den Babenbergern), beträchtliche Rechte und Besitzungen zu erlangen. Vergabe von Rechten Adelige, die sich bei der Abwehr von Angriffen auf das Reich besonders verdient gemacht hatten, konnten zu Herzögen aufsteigen. Diese Herzöge erhielten oftmals Rechte, die sonst nur dem König vorbehalten waren, die sogenannten Regalien. Dazu gehörten die Rechte, Gericht und Markt abzuhalten sowie Münzen zu prägen. Zoll- und Wegerechte sowie Fisch- und Jagdrechte zählten ebenfalls dazu. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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