querdenken 2, Schulbuch

136 Politisches Handeln Übungsteil Politisches Handeln O Seite 128 • Besuche die Website deiner Gemeinde und ermittle eine Person, die ihr zu einer Diskussionsrunde mit euch einladen wollt. Bereitet die Diskussionsrunde wie folgt vor: Einigt euch auf drei Themen, die ihr diskutieren möchtet. Achtet dabei auf die Zuständigkeiten der Gemeinde. Die unten angefügte Liste kann euch dabei helfen. Fragt eure Lehrkraft, wenn ihr euch nicht sicher seid, ob für euer Anliegen die Gemeinde oder eine andere politische Ebene zuständig ist. • Formuliert in Gruppen hierzu Fragen, die ihr stellen möchtet. • Verfasst in der Klasse das Einladungsschreiben zur Diskussionsrunde. (PHK, T1, T2) Ihr könnt den Einladungsbrief so beginnen: Sehr geehrte Frau … / Sehr geehrter Herr …, wir haben uns im Unterricht mit den Ebenen politischen Handelns beschäftigt und dabei auch über die Gemeinde gelernt. … Wir möchten Sie einladen, um mit uns zu den folgenden Themen zu diskutieren: 1. … 2. … 3. … Die Zuständigkeit von Gemeinden erstreckt sich unter anderem auf: Ü1 • Verwaltung der Gemeindefinanzen • Brandschutz (Feuerwehren) und Rettungswesen • Straßenbau (österreichweit 70.000 km Gemeindestraßen, 40.000 km Güterwege) und Erhaltung der Gemeindestraßen • Straßenbeleuchtung, Winterdienst, Straßendienst • Pflichtschulerhaltung (Volksschulen, Neue Mittelschulen, Polytechnische Schulen) • Kinderbetreuung (Kindergärten, Krabbelstuben, schulische Nachmittagsbetreuung) • Mitorganisation und -finanzierung von Pflegeheimen und mobilen Pflegediensten • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Hier ist Platz für Stichworte: • Meldewesen, Standesämter und Matrikenwesen (Führung der Personenstandsbücher) • Müllentsorgung und Sperrmüllentsorgung • Hochwasserschutz, Wildbach- und Lawinenschutz • Büchereien, Jugendeinrichtungen, Freizeitzentren, Schwimmbäder, Sporteinrichtungen • örtliche Raumplanung (Gemeindeplanung) und Baubehörde • Durchführung aller Bundes-, Landes- und Gemeindewahlen • Durchführung von Volksbegehren und Volksabstimmungen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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