querdenken 2, Schulbuch

161 Religionen Papst und Kirche im Mittelalter Christliches Kaisertum im Mittelalter Im Heiligen Römischen Reich wurde die Herrschaft aus dem Willen Gottes begründet. Für seinen Anspruch auf die Macht im Reich war der Kaiser daher auf den Papst angewiesen. Umgekehrt waren die Kaiser die wichtigsten Verteidiger des Papsttums und der Kirche. Der Investiturstreit – ein Kampf zwischen weltlicher und geistlicher Macht In der Geschichte kam es oft zu Konflikten zwischen machtvollen Herrschern oder Staaten – so auch zwischen dem Heiligen Römischen Reich und dem Papsttum. Beim Investiturstreit ging es um das Recht, Bischöfe einzusetzen. Papst Gregor VII. forderte, dass dies nicht mehr durch Könige und Kaiser geschehen sollte. Heinrich IV. wollte aber nicht auf dieses Recht verzichten. Der Streit verschärfte sich, nachdem Heinrich einen Bischof eingesetzt hatte, den der Papst ablehnte. 1076 erklärte der Papst die Absetzung von Heinrich und sprach den Bann über ihn aus. Er schloss ihn also aus der Kirche aus. Die Quellen berichten uns, dass Heinrich IV. 1077 im Büßergewand und barfuß vor dem Papst in der Burg Canossa (Italien) erschien. Er schwor, sich dem Urteil des Papstes zu unterwerfen. Drei Tage später war der Bann aufgelöst. Der Streit wurde erst 1122 endgültig beigelegt. Im Wormser Konkordat vereinbarten Heinrich V. und Papst Calixt II., dass der Kaiser auf das Investiturrecht verzichtete, dafür aber bei der Wahl der Bischöfe und Äbte anwesend sein durfte. ››Die Bischöfe gehörten zu den mächtigsten Fürsten im Heiligen Römischen Reich. PPHeinrich IV. (1050–1106): ab 1056 römisch-deutscher König, 1084–1105 Kaiser ››Die Macht des Papstes stieg in den folgenden Jahren deutlich. Dies zeigte sich besonders 1095, als Papst Urban II. erfolgreich zu einem Kreuzzug aufrief. M1 A10 • Beschreibe die Quelle so genau wie möglich. • Ordne die Quelle einem oben erklärten Ereignis zu. • Formuliere eine Frage, die durch die Quelle beantwortet wird. (HFK) Geistliche und weltliche Gewalt (Papst und Kaiser), Buchmalerei, um 1300/1315, Sachsenspiegel, Universitätsbibliothek Heidelberg (Deutschland) BASISKONZEPT – MACHT Macht spielt praktisch in allen Formen des menschlichen Zusammenlebens eine Rolle. Der Begriff ist sehr vielschichtig. Macht kann sowohl von Personen als auch von Institutionen und mit unterschiedlichen Mitteln ausgeübt werden. Sie wird als Beherrschung von anderen oder Einflussnahme auf andere, aber auch als Möglichkeit und Fähigkeit zum unabhängigen Handeln gesehen. Dies kann sich einerseits innerhalb einer Gesellschaft und sozialer Beziehungen (z.B. Familie) zeigen, andererseits in Bereichen wie Konflikt, Expansion und Krieg. Die Ausübung von Macht kann auf unterschiedliche Arten zustandekommen: entweder demokratisch durch Wahlen oder in Form von Umstürzen, Revolutionen etc. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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