114 Räume für Demokratie Direkt und indirekt Ich wähle – ich bestimme mit! Wahlen sind ein wesentliches Merkmal der Demokratie und ermöglichen einen geregelten Machtwechsel. In Österreich wählen die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger folgende politische Institutionen und Ämter: Gemeinderat und Bürgermeisteramt, Landtag, Nationalrat, Bundespräsidentenamt und Europäisches Parlament. Sie haben ab 16 Jahren ein aktives und ab 18 Jahren ein passives Wahlrecht. Aktiv bedeutet, sie dürfen wählen, passiv bedeutet, sie dürfen gewählt werden. Jugendliche können aber auch vor diesem Alter mitbestimmen, zum Beispiel in der Schülervertretung, in Jugendvertretungen oder durch die Teilnahme an Aktionen im öffentlichen Raum. Damit sind zum Beispiel Demonstrationen gemeint. Österreich – eine repräsentative Demokratie In Österreich werden politische Entscheidungen fast immer von Abgeordneten beschlossen, die als Vertretung der Wahlberechtigten die Gesetze beschließen. Diese Abgeordneten werden in freien Wahlen gewählt und „repräsentieren“ die Bevölkerung. Die meisten Wahlen sind nach dem Listenwahlrecht organisiert. Dabei kandidieren einzelne Parteien jeweils mit einer Liste von Kandidatinnen und Kandidaten. Die erhaltenen Stimmen werden dann in Mandate für den Gemeinderat, Landtag, Nationalrat oder das EU-Parlament umgerechnet. Diese „Parlamente“ sind die Basis der Demokratie. Sie stimmen der Regierungsbildung zu und kontrollieren die Regierung dann. Eine Persönlichkeitswahl gibt es nur für das Bundespräsidentenamt und in manchen Bundesländern für das Bürgermeisteramt. A B 1 272. Sitzung des Nationalrats (Foto, 4. Juli 2024) Nationalrat: Er hat 183 Abgeordnete, die alle fünf Jahre gewählt werden. Die Hauptaufgabe besteht darin, Gesetze zu erarbeiten, darüber zu diskutieren und sie schließlich zu beschließen. Fragerecht: Abgeordnete können schriftlich oder mündlich Anfragen an die Mitglieder der Regierung stellen. Damit können sie ihre Arbeit überprüfen. Ausschussarbeit: Bevor der Nationalrat über ein Gesetz entscheidet, wird der Vorschlag in einem Ausschuss besprochen. Er besteht aus Abgeordneten, die sich auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert haben und weiteren Fachleuten. Bundesrat: Er überprüft und kontrolliert die Gesetzgebung des Nationalrats und des EU-Parlaments. Seine Mitglieder werden von den Landtagen der Bundesländer ausgewählt. Dadurch stellen sie sicher, dass Gesetze auch im Interesse aller Bundesländer sind. 2 Sitzung des Ministerrats (Foto, 2023) Die Regierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler sowie den Ministerinnen und Ministern. Sie müssen die Gesetze des Nationalrats umsetzen. Ihre Entscheidungen müssen einstimmig sein. Es gibt verschiedene Arten von Regierungen: – Alleinregierung: Eine Partei, die mehr als die Hälfte der Nationalratssitze hat, kann allein regieren. – Koalitionsregierung: Zwei oder mehrere Parteien führen gemeinsam die Regierungsgeschäfte. – Minderheitsregierung: Eine oder mehrere Parteien bilden die Regierung, obwohl sie keine Mehrheit im Nationalrat haben. Oppositionsparteien kontrollieren die Arbeit der Regierung. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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