Politische Bildung 119 AH S. 60 AUFGABEN 1 Beschreibe, warum Österreich ein Bundestaat ist. A 2 2 Beschreibe den Unterschied zwischen Zentralismus und Föderalismus. B 3 Zähle jeweils einige Beispiele für die Zuständigkeiten von Bund, Land und Gemeinde auf. A 2–3 4 Begründe, warum Österreich im internationalen Vergleich als relativ schwach föderalistisch gilt. B 1 5 Verfasse mithilfe der Methode „InternetRecherche“ auf Seite 128 einen Bericht, welche Themen bei der letzten Landeshauptleutekonferenz diskutiert wurden. 6 Erstellt in Gruppenarbeit ein Porträt eurer Gemeinde mithilfe der Grafik 3 . Recherchiert möglichst viele Daten, die auf eure Gemeinde zutreffen. Was unsere Gemeinden leisten … (Zeichnung nach einer Idee des Österreichischen Gemeindebundes) In Österreich ist die Gemeinde die kleinste politische Einheit. Der Gemeinderat ist das Parlament der Gemeinde. Jedes Mitglied im Gemeinderat nennt man Gemeinderätin oder Gemeinderat. Die Anzahl der Mitglieder hängt von der Größe der Gemeinde ab. Genauso wie im Nationalrat gibt es auch im Gemeinderat Arbeitsgruppen, deren Mitglieder Fachleute für bestimmte Bereiche sind, zum Beispiel Finanzausschuss oder Bauausschuss. An der Spitze der Gemeinde steht die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister. In Wien, Niederösterreich und der Steiermark wird er oder sie vom Gemeinderat gewählt, in den anderen Bundesländern direkt von den Bürgerinnen und Bürgern. Der Gemeinderat kümmert sich um alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde. Dazu gehören Dinge wie Baugenehmigungen, Straßenbau, Müllabfuhr, Kanalisation und Schulen. In diesen Bereichen kann die Gemeinde eigene Regeln aufstellen und auch Gemeindesteuern festlegen, solange sie dabei die Vorgaben von Bund und Land einhält. Die Gemeinde übernimmt auch einige Aufgaben des Bundes, wie die Organisation von Wahlen und die Verwaltung des Melderegisters. 3 Freibäder Ärztehaus Rettungsstelle Bürgermeisterinnen Schulen Kindergarten Sportvereine Radwege Straßenbau Kanalnetz Pflegeheim Büchereien Polizei Feuerwehr Bauhöfe und Recyclinghöfe Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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