Bausteine Geschichte 4, Schulbuch [Prüfauflage]

38 Propaganda und Vernichtungskrieg Der Krieg in seiner grausamsten Art Entmenschlichung des Gegners Menschen fällt es schwer, einen anderen zu töten. In der Propaganda stellten deshalb alle Kriegsparteien sich selbst als überlegen, unbezwingbar und tapfer dar, ihre Gegner aber als bösartig, gefährlich und hinterhältig. So sprach man den Kriegsgegnern das Menschsein ab. Die Hemmschwelle zu töten, sollte dadurch herabgesetzt werden. Vernichtungskrieg der Deutschen 1941 überfiel die deutsche Wehrmacht trotz des Hitler-Stalin-Paktes* die Sowjetunion. Der Feldzug war als Vernichtungskrieg geplant, um für die Deutschen Gebiete im Osten zu sichern. Die Angehörigen der Wehrmacht sollten gegenüber der Bevölkerung keine Menschlichkeit und Schwäche zeigen. Tausende Menschen wurden erschossen oder als Zwangsarbeiterinnen oder Zwangsarbeiter ins Deutsche Reich transportiert. Deutsche Soldaten raubten Lebensmittel, Getreide und Vieh, um ihre Truppen und die eigene Bevölkerung zu versorgen. Von den über 5,5 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen kamen mehr als drei Millionen ums Leben. Vernichtungskrieg in Asien Während der Eroberungen der japanischen Armee kam es zu schrecklichen Gräueltaten. Massenerschießungen, Folterungen, Vertreibungen und verabscheuungswürdige Menschenversuche gehörten dazu. Millionen Menschen mussten unter katastrophalen Bedingungen Zwangsarbeit* leisten und starben. Die geschätzte Zahl der zivilen Opfer in der Zeit der japanischen Herrschaft in Teilen Chinas und Südostasiens liegt bei weit über 14 Millionen. A B C Chinesische Gefangene im chinesisch-japanischen Krieg (Foto, 20. Jahrhundert, Japan) Kriegsgefangene und Zivilbevölkerung wurden von japanischen Soldaten oft äußerst grausam behandelt, zu harter Arbeit gezwungen und ermordet. 3 Unternehmen „Barbarossa“ (deutsche Soldaten überqueren einen Fluss, Propagandafoto, Fotograf unbekannt, 1941) 1 Quelle: „Barbarossa-Erlass*“ (Auszug, 1941) • „ Für Handlungen, die Angehörige der Wehrmacht […] gegen feindliche Zivilpersonen begehen, besteht kein Verfolgungszwang, auch dann nicht, wenn die Tat zugleich ein militärisches Verbrechen oder Vergehen ist. • F reischärler* sind […] im Kampf oder auf der Flucht schonungslos zu erledigen. • A uch alle anderen Angriffe feindlicher Zivilpersonen […] sind von der Truppe auf der Stelle mit den äußersten Mitteln bis zur Vernichtung des Angreifers niederzukämpfen. • G egen Ortschaften […] werden […] kollektive* Gewaltmaßnahmen durchgeführt, wenn die Umstände die Feststellung einzelner Täter nicht gestatten.“ 2 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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