62 Sozial und sicher? Österreich – ein Modell Die Sozialpartnerschaft Vor dem Zweiten Weltkrieg standen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer meist feindselig gegenüber. Nach dem Zweiten Weltkrieg, als die wirtschaftlichen Probleme im Land groß waren, setzte man wieder vermehrt auf die Sozialpartnerschaft. Darunter versteht man die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden* untereinander und mit der Regierung. So werden beispielsweise jährlich die Mindestlöhne gemeinsam festgelegt. Deshalb herrscht in Österreich bis heute sozialer Friede. Selten kommt es zu Streiks. Das ist immer noch Voraussetzung für ein Wirtschaftswachstum, das allen sozialen Schichten hilft. Der Sozialstaat 1956 beschloss die Regierung ein neues Sozialversicherungsgesetz. Es sollte auch Menschen mit geringem oder keinem Einkommen soziale Sicherheit bieten. Im Sozialstaat gibt es eine kostengünstige medizinische Versorgung und finanzielle Unterstützung bei Krankheit, im Alter oder bei Arbeitslosigkeit. Schulbesuch und Schulbücher sind gratis, damit alle Kinder gute Chancen auf Bildung haben. Der Sozialstaat verbesserte deshalb die Lebensbedingungen in Österreich. Die Sozialleistungen werden durch Beiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und aus Steuern finanziert. Weil die Menschen immer älter werden, müssen immer mehr Pensionen bezahlt werden. Sinkt die Geburtenrate oder liegt eine hohe Arbeitslosigkeit vor, sinken die Einnahmen der Sozialversicherungen und auch die Steuereinnahmen des Staates. In diesem Fall müssten die Menschen selbst vorsorgen. A B Die österreichische Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft. Wer arbeitet dort zusammen? 1 Arbeiterkammer Österreich Die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Mitgliedschaft verpflichtend; Ausnahme: öffentlicher Dienst) Die Arbeiterkammern beraten: Lehrlinge über Berufsausbildung und Jugendbeschäftigung, Arbeitnehmer bei Problemen am Arbeitsplatz und bei Steuerfragen, Konsumenten über Garantieleistungen und Rücktrittsrecht. Sie organisieren auch Preisvergleiche. Wirtschaftskammer Österreich Die Vertretung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (Mitgliedschaft verpflichtend) Die Wirtschaftskammern verhandeln auf Arbeitgeberseite die Kollektivverträge (Lohn), betreiben die Lehrlingsstellen (Protokollierung der Lehrverträge), beraten die Unternehmen bei der Gründung des Unternehmens und bei Rechtsfragen, führen die Wirtschaftsförderinstitute (WIFIs) mit ihren Weiterbildungsangeboten. Österreichischer Gewerkschaftsbund Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Mitgliedschaft freiwillig) Die Gewerkschaften verhandeln auf Arbeitnehmerseite die Kollektivverträge: Diese enthalten unter anderem Mindestlöhne für die jeweiligen Berufsgruppen. Sie bieten Rechtsschutz und Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz, schulen die Betriebsrätinnen und Betriebsräte, organisieren Weiterbildungsangebote und setzen sich für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen ein. Landwirtschaftskammer Vertretung der landwirtschaftlichen Unternehmen (Mitgliedschaft verpflichtend) Die Landwirtschaftskammern sorgen für das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen, entwickeln das landwirtschaftliche Schulwesen und sorgen für Rechtsberatung und Fortbildung der Bäuerinnen und Bauern, insbesondere in den Bereichen pflanzliche und tierische Erzeugnisse und Forstwirtschaft. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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