Bausteine Geschichte 4, Schulbuch [Prüfauflage]

92 Die EU Ein neues Europa soll entstehen. Idee Eine Idee der „Vereinigten Staaten von Europa“ entstand bereits nach dem Ersten Weltkrieg. Man sprach von „Paneuropa“. Das Wort „Pan“ ist aus dem Griechischen und bedeutet „gesamt“. Allerdings blieb es zunächst bei der Idee. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese Idee wieder aufgegriffen und diskutiert. 1951 schlossen Belgien, die BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande ein Abkommen zur gemeinsamen Nutzung von Kohle und Stahl. Für Frieden wollte man diese gemeinsam kontrollieren. Ausführung Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde 1957 in Rom gegründet. Der dadurch geschaffene gemeinsame zollfreie Markt stärkte die Wirtschaftskraft der Mitgliedstaaten. In dieser Gemeinschaft von Gleichgesinnten regelten Verträge die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Diese waren in den geschaffenen Einrichtungen gleichberechtigt. 1992 wurde der Vertrag von Maastricht unterzeichnet. Die Gemeinschaft hieß nun „Europäische Union“(EU). Wie ein Staat sollte die EU auch politische Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel eine gemeinsame Außenpolitik. Das Europarecht hat Vorrang vor den Gesetzen der einzelnen Staaten. Es muss umgesetzt werden. Vielfalt Europa ist ein Kontinent mit vielen Völkern, Sprachen, Kulturen und Traditionen. Es gibt viele Minderheiten. Sie alle sollen in einem vereinten Europa Platz finden und sich entwickeln können. Menschen sollen innerhalb der EU reisen können und wohnen und arbeiten, wo sie möchten. Der Austausch von Studierenden wird gefördert. Gleichzeitig können Menschen ihre Sprachen, Kulturen und Traditionen ausleben. Man nennt das das Konzept der Vielfalt. A B C Mitsprache in der EU Einzelpersonen und Unternehmen in der EU haben wirtschaftliche Vorteile und politische Rechte. Sie haben ein Mitspracherecht durch das Europäische Parlament und durch Bürgerinitiativen. Die EU setzt sich für Gleichberechtigung und Rechtsstaatlichkeit ein. 2 Wie funktioniert die Europäische Union? 1 Das Europäische Parlament – wird alle fünf Jahre gewählt – hat 20 Abgeordnete aus Österreich (Stand 2025) – beschließt Gesetze gemeinsam mit dem Ministerrat – entscheidet bei Gesetzen mit – kontrolliert andere EU Institutionen Der Europäische Rat – besteht aus den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Mitgliedsländer – bestimmt die Politik – fasst gemeinsam Beschlüsse Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) – besteht aus den Ministerinnen und Ministern der Mitgliedsländer – beschließt Gesetze mit dem Europäischen Parlament Die Europäische Kommission – hat eine Kommissarin / einen Kommissar pro Mitgliedsland – schlägt Gesetze vor – setzt Beschlüsse (Gesetze) durch Der Europäische Gerichtshof – kontrolliert die Einhaltung der EU – Gesetze Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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