120 2.6 Jugoslawien: Vom Sonderweg zum Zerfall M1: Karte des ehemaligen Jugoslawiens und der Nachfolgestaaten, inklusive Siedlungsgebiete der Ethnien Der Zerfall der Sowjetunion und der folgende Zusammenbruch der sozialistischen Regime in den Staaten Ost- und Südosteuropas 1989/90, der außer in Rumänien friedlich verlief, hatten auch Einfluss auf die Teilrepubliken und die autonomen Gebiete Jugoslawiens. Jugoslawien hatte seit 1945 innerhalb der kommunistischen Staaten einen Sonderweg beschritten und war kein Mitgliedstaat des Warschauer Paktes. In dem Vielvölkerstaat lebten Menschen verschiedener Ethnien und Religionen zusammen. Diese Gegensätze wurden in den 1980er Jahren zunehmend stärker, bis der Staat, der sich 1918 als südslawischer Verband geeint hatte, aufgrund entgegengesetzter Tendenzen am Ende des 20. Jh. auseinanderbrach. Jugoslawien im Zweiten Weltkrieg 1941 griff die deutsche Wehrmacht zunächst erfolgreich Jugoslawien an. Mit NS-Deutschland kollaborierte die kroatische radikalnationalistische faschistische Ustascha-Bewegung, die auf dem Gebiet Kroatiens, Bosniens und der Herzegowina ein Terrorregime errichtete. Den Kampf gegen die brutale deutsche Besatzung und die kroatischen Faschisten führten vor allem die kommunistischen Partisanen und Partisaninnen, die von den Alliierten, vor allem von Großbritannien, unterstützt wurden. Der jugoslawische König war ins Ausland geflohen. Nach dem Krieg wurden tausende der Kollaboration mit den Nationalsozialisten verdächtigte Menschen von den Partisanen verschleppt und ermordet. Der erfolgreiche Partisanenführer Josip Broz, dessen Deckname „Tito“ lautete, setzte sich aufgrund seiner im Krieg erworbenen Popularität nach dem Sieg über das Deutsche Reich gegen innenpolitische Konkurrenten durch. Errichtung einer kommunistischen Diktatur Die Kommunistische Partei gewann die Wahlen 1945 und Tito wurde Ministerpräsident der Föderativen Republik Jugoslawien. „Brüderlichkeit und Einheit“ lautete das Motto von Titos Staatsführung. Der Staat bestand aus sechs Republiken und zwei autonomen Gebieten (s. M1). Die Multiethnizität des Staates wurde durch einen ethnischen Schlüssel bei der Vergabe wichtiger Ämter berücksichtigt, damit sich keine Gruppe übergangen fühlte. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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